Richter

Abflugzeiten sind verbindlich

BERLIN (pei). Reiseveranstalter dürfen Abflugzeiten nur aus triftigem Grund ändern. Das haben die Landgerichte Hannover und Düsseldorf entschieden. Die Urteile sind allerdings nicht rechtskräftig.

Veröffentlicht:

Flugzeiten werden oft zwischen Buchung und Zusendung der Reiseunterlagen geändert, meist sind die Zeiten dann weniger attraktiv als im Angebot.

Zudem können sich Flugzeiten durch Zwischenlandungen verlängern. Urlauber verlieren dadurch Erholungszeit und sehen sich vor logistische Probleme gestellt, etwa bei der Rückreise vom Flughafen zum Wohnort. Es kursiert sogar die Einschätzung, dass Veranstalter in Ausschreibungen Flugzeiten angeben, für die ihre Airlines gar keine Slots an den Flughäfen besitzen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (BZBV) hatte die Pauschalreiseanbieter TUI, Alltours und Schauinsland-Reisen wegen unzulässiger Änderungen der Vertragsbedingungen verklagt und in drei Entscheidungen gesiegt.

Die Landgerichte Düsseldorf und Hannover hätten nun klargestellt, so der BZBV, dass die voraussichtlichen Flugzeiten keineswegs unverbindlich, sondernfester Bestandteil des Reisevertrags seien. Sollten die Urteile bestätigt werden, könnten Kunden künftig wegen geänderter Flugzeiten leichter den Reisepreis mindern, Schadenersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, so der Verband.

Bisher wurde in solchen Fällen etwa Reisepreisminderung von Gerichten in der Regel nur zuerkannt, wenn sich der Gesamtzuschnitt der Reise erheblich änderte. Das traf vor allem auf Kurzreisen zu.

Az.: 18 O 79/11, 12 O 223/11, 12 O 224/11

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Dr. Iris Dötsch Fachärztin für Innere Medizin, Diabetologin und Ernährungsmedizinerin hat die Hauptstadtdiabetologinnen, eines neues Netzwerk für Frauen in der Diabetologie, gegründet.

© snyGGG / stock.adobe.com

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen