Samenraub-Prozess
Kein Schadenersatz!
KÖLN. Ärzte müssen einem Mann keinen Schadenersatz zahlen, weil die künstliche Befruchtung seiner Ex-Partnerin angeblich ohne seine Zustimmung erfolgte. So entschied das OLG Hamm im sogenannten "Samenraub-Prozess".
Die Richter glaubten dem Mann nicht, dass die Unterschrift, mit der er der künstlichen Befruchtung zugestimmt hatte, gefälscht war. Der unfreiwillige Vater von Zwillingen hatte außerdem beklagt, dass seine Spermaprobe nach der ursprünglich vereinbarten Zeit verwendet wurde. (iss)
Az. I-22 U 108-12