Alkohol und Cannabis
Führerschein ist schnell weg
LEIPZIG. Wer Alkohol und Cannabis zusammen konsumiert, muss mit der Entziehung des Führerscheins rechnen. Dies sei wegen der besonderen Rauschwirkung der Kombination beider Drogen gerechtfertigt, urteilte kürzlich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Danach können die Behörden den Führerschein auch einziehen, ohne dass der Autofahrer berauscht am Steuer erwischt wurde.
Damit wiesen die obersten Verwaltungsrichter einen Autofahrer aus Bayern ab. Nach einem ärztlichen Gutachten konsumierte er gelegentlich Cannabis zusammen mit Alkohol.
Er behauptete zwar, auf Cannabis in letzter Zeit zu verzichten, war aber nicht bereit, dies durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen. Unter Hinweis auf die Fahrerlaubnis-Verordnung zogen die Behörden den Führerschein ein.
Üblich richten sich die Behörden hier nach dem sogenanntenTrennungsvermögen zwischen Drogenkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr. Bei nur gelegentlichem Konsum von Alkohol oder auch Cannabis gehen sie davon aus, dass dem Autofahrer klar ist, wann er nicht mehr fahren kann und dass er dann seinen Wagen stehen lässt.
Der Führerschein kann dahernur bei einem Verstoß eingezogen werden. Bei Mischkonsumenten von Drogen und Alkohol ist dies dagegenauch ohne vorherigen Verstoß möglich. Dies ist rechtmäßig, weil das Risiko hier besonders hoch ist, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Denn "durch die kombinierte Rauschwirkung von Cannabis und Alkohol" werde die Fahrtüchtigkeit besonders stark beeinträchtigt. (mwo)
Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 32.12