Alkohol und Cannabis

Führerschein ist schnell weg

Veröffentlicht:

LEIPZIG. Wer Alkohol und Cannabis zusammen konsumiert, muss mit der Entziehung des Führerscheins rechnen. Dies sei wegen der besonderen Rauschwirkung der Kombination beider Drogen gerechtfertigt, urteilte kürzlich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Danach können die Behörden den Führerschein auch einziehen, ohne dass der Autofahrer berauscht am Steuer erwischt wurde.

Damit wiesen die obersten Verwaltungsrichter einen Autofahrer aus Bayern ab. Nach einem ärztlichen Gutachten konsumierte er gelegentlich Cannabis zusammen mit Alkohol.

Er behauptete zwar, auf Cannabis in letzter Zeit zu verzichten, war aber nicht bereit, dies durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen. Unter Hinweis auf die Fahrerlaubnis-Verordnung zogen die Behörden den Führerschein ein.

Üblich richten sich die Behörden hier nach dem sogenanntenTrennungsvermögen zwischen Drogenkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr. Bei nur gelegentlichem Konsum von Alkohol oder auch Cannabis gehen sie davon aus, dass dem Autofahrer klar ist, wann er nicht mehr fahren kann und dass er dann seinen Wagen stehen lässt.

Der Führerschein kann dahernur bei einem Verstoß eingezogen werden. Bei Mischkonsumenten von Drogen und Alkohol ist dies dagegenauch ohne vorherigen Verstoß möglich. Dies ist rechtmäßig, weil das Risiko hier besonders hoch ist, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Denn "durch die kombinierte Rauschwirkung von Cannabis und Alkohol" werde die Fahrtüchtigkeit besonders stark beeinträchtigt. (mwo)

Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 32.12

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert