Urteil
Saft darf keine Gesundheit versprechen
FRANKFURT/MAIN. KOBLENZ. Der Hersteller des "Rotbäckchen"-Safts darf ab sofort nicht mehr mit verschiedenen Gesundheitsversprechen auf dem Flaschenetikett werben.
Die Aussagen «lernstark» sowie «mit Eisen und Vitamin B-Komplex zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit» seien wettbewerbswidrig, heißt es in dem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz.
Die Werbung verstoße gegen eine EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Das Unternehmen kündigte an, gegen diese Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof vorzugehen. (dpa)
Az. 9 U 405/13