Urteil

Saft darf keine Gesundheit versprechen

Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. KOBLENZ. Der Hersteller des "Rotbäckchen"-Safts darf ab sofort nicht mehr mit verschiedenen Gesundheitsversprechen auf dem Flaschenetikett werben.

Die Aussagen «lernstark» sowie «mit Eisen und Vitamin B-Komplex zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit» seien wettbewerbswidrig, heißt es in dem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz.

Die Werbung verstoße gegen eine EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Das Unternehmen kündigte an, gegen diese Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof vorzugehen. (dpa)

Az. 9 U 405/13

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Dürfen Vertragsärzte Kassenpatienten Privattermine anbieten, Frau Vogtmeier?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Typ 1 und Typ 2 im Vergleich

Lange Diabetesdauer erhöht wohl kardiovaskuläres Risiko deutlich

ARE in Grafiken

Inzidenzen von Corona und Influenza steigen

Lesetipps
Eine Hand fängt 500-Euro-Geldscheine auf, die durch die Luft wirbeln.

© vegefox.com / stock.adobe.com

Vermögensforscher im Interview

Welche Eigenschaften helfen, reich zu werden

Eine Kaffeetasse und ein Hörnchen.

© hana creative studio / Generated

Chronobiologisch sinnvoll

Deshalb gehören Glukokortikoide in die Morgenmedikation