Urteil

Bandscheiben-Op ohne Indikation - Schadenersatz

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HAMM. Patienten haben Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie über ein vergleichsweise neues Operationsverfahren nicht ausreichend aufgeklärt wurden und wenn zudem die Indikation nicht eindeutig war. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem rechtskräftigen Urteil entschieden.

Ein Mann litt nach der Implantation einer Bandscheibenersatzprothese weiter an Rückenbeschwerden. Er verklagte die Klinik und bekam vom OLG ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro zugesprochen.

Nach Einschätzung der Richter war er nicht ordnungsgemäß über den Eingriff und die Alternative der operativen Fusion aufgeklärt worden. Zudem hätte die Operation nicht ohne vorherige Testinfiltration zur Abklärung vorgenommen werden dürfen, so das OLG. (iss)

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 3 U 54/14

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