Insulin-Entzug

Bewährungsstrafe für Elternpaar

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HANNOVER. Acht Monate auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung.

So lautet das Urteil des Landgerichtes Hannover über ein Elternpaar, dem vorgeworfen wird, seine vierjährige diabeteskranke Tochter um Weihnachten 2009 lediglich mit Rohkost versorgt und das Insulin abgesetzt zu haben, um das Kind zu entwöhnen.

Das Kind starb schließlich in der Medizinischen Hochschule Hannover. Die Staatsanwatschaft hatte wegen Körperverletzung mit Todesfolge ein Jahr Haft gefordert.

Erst nachdem das Kind einen Atemstillstand erlitt, hatten die Eltern einen Arzt gerufen. Laut Staatsanwaltschaft hätten die Eltern aber schon medizinische Hilfe holen müssen, als das Kind Blut erbrach und überhohe Zuckerwerte zeigte.

Als das Kind ins Krankenhaus kam, war es zu spät. Es starb an multiplem Organversagen.

Umstritten war in dem Prozess, ob die Eltern von ihrer Ärztin ausreichend aufgeklärt worden waren. "Es geht um den Kenntnisstand der Eltern zur fraglichen Zeit", sagt Christian Wöhlke, Anwalt des Vaters.

Das Gericht maß dieser Frage aber weniger Bedeutung bei und stützte sich in seiner Urteilsfindung vor allem auf die Verantwortung der Eltern für das Schutzbefohlene, erläutert Wöhlke.

Verzicht auf Revision

"Das Gericht erkannte darauf, dass Vater und Mutter liebende Eltern sind und das Beste für ihr Kind wollten", so ein Sprecher des Gerichtes zur "Ärzte Zeitung". "Aber die beiden haben die Situation fahrlässig verkannt."

Die Anwälte des Ehepaares hatten zwar Freispruch für ihre Mandanten gefordert, werden nun aber nicht in Revision gehen, kündigt Wöhlke an.

"Für uns war am Ende wichtig, dass das Gericht auf fahrlässige, nicht vorsetzliche Tötung entscheidet. Denn das Kind wurde nicht vorsätzlich gefährdet." (cben)

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