Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil zu Suchtmedizin

Approbation zu Recht entzogen

Im Strafverfahren freigesprochen, doch die Approbation trotzdem verloren: So erging es einem Arzt, der einem heroinabhängigen Patienten ungewöhnlich viele Tabletten verordnet hatte.

Veröffentlicht:

LÜNEBURG. Ärzte, die abhängigen Patienten große Mengen an unter das Betäubungsmittelrecht fallenden Medikamenten verordnen, müssen mit dem Entzug ihrer Approbation rechnen.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat jetzt eine entsprechende Entscheidung des Zweckverbands in Niedersachsen bestätigt.

Im entschiedenen Fall war der Patient langjährig drogenabhängig, unter anderem von Kokain und Heroin. Zuletzt konsumierte er noch Heroin und nahm Medikamente mit dem Sedativum Flunitrazepam. Das Medikament macht ebenfalls abhängig und unterfällt wegen seiner besonders hohen Wirkung ebenfalls dem Betäubungsmittelrecht.

Der Arzt hatte Flunitrazepam verordnet, damit der Patient leichter vom Heroin abkommen kann. Zur Begleitung des Entzugs auch während eines längeren Auslandsaufenthalts verschrieb der Arzt in nur fünf Tagen 900 Tabletten - bei regulärem Gebrauch ausreichend für mehrere Monate.

Der Patient nahm die Tabletten zusammen mit Heroin und fiel in eine stundenlange Ohnmacht. Ein Strafverfahren gegen den Arzt wurde eingestellt. Dennoch entzog der "Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung" dem Arzt seine Approbation, also seine Zulassung zum Arztberuf.

Zu Recht: "Aufgrund seines Fehlverhaltens ist der Kläger unwürdig zur Ausübung des ärztlichen Berufs", so das OVG Lüneburg. Die Verschreibung derart großer Mengen Flunitrazepams habe "die Gefahr ernsthafter Gesundheitsschäden" bedeutet.

Irgendwelche ärztlichen Kontrollen seien nicht gewährleistet gewesen. Der Arzt habe gewusst, dass der Patient heroinabhängig ist. Beides gemeinsam sei für den Patienten lebensbedrohlich gewesen. Zudem habe der Mediziner "wesentliche Bestimmungen des Betäubungsmittelrechts" missachtet. (mwo)

Az.: 8 LC 123/14

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil

Kostenfreie ärztliche Beratung als „verbotene Zuwendung“

Das könnte Sie auch interessieren
Update Multiple Sklerose: Aktuelle Erkenntnisse und Entwicklungen

© libre de droit | iStock

Update MS

Update Multiple Sklerose: Aktuelle Erkenntnisse und Entwicklungen

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Einfluss der MS-Therapie auf Immunzellen im Liquor

© Yozayo | iStock

Intrathekale Entzündung

Einfluss der MS-Therapie auf Immunzellen im Liquor

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Ein erreichbares Ziel bei MS?

© Merck KGaA

Therapiefreie Remission

Ein erreichbares Ziel bei MS?

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Suchtmedizin: ein spannendes und vielfältiges Betätigungsfeld

© Springer Medizin Verlag GmbH

Suchtmedizin: ein spannendes und vielfältiges Betätigungsfeld

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Hexal AG, Holzkirchen
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Anstoß zur Diskussion

Darmkrebs: Ist die koloskopische Überwachung falsch aufgestellt?

Lesetipps
Sklerenikterus bei einem älteren Patienten

© Dr. P. Marazzi / Science Photo Library

Meist Adenokarzinome

Tipps zur Früherkennung: Warnzeichen für Pankreaskrebs erkennen

Symbolbild eines Darms mit einer Lupe

© kirania / Generated with AI / Stock.adobe.com

Wandel der postoperativen Therapie

Morbus Crohn: Biologika senken das Rezidivrisiko nach Darmresektion

Sicht eines Patienten mit AMD: Das zentrale Sehen ist stark eingeschränkt durch einen dunklen Fleck.

© Tunatura - stock.adobe.com

AMD-Prävention

Altersabhängige Makuladegeneration: Leitlinie gibt Empfehlungen zum Screening