Urteil zu Suchtmedizin

Approbation zu Recht entzogen

Im Strafverfahren freigesprochen, doch die Approbation trotzdem verloren: So erging es einem Arzt, der einem heroinabhängigen Patienten ungewöhnlich viele Tabletten verordnet hatte.

Veröffentlicht:

LÜNEBURG. Ärzte, die abhängigen Patienten große Mengen an unter das Betäubungsmittelrecht fallenden Medikamenten verordnen, müssen mit dem Entzug ihrer Approbation rechnen.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat jetzt eine entsprechende Entscheidung des Zweckverbands in Niedersachsen bestätigt.

Im entschiedenen Fall war der Patient langjährig drogenabhängig, unter anderem von Kokain und Heroin. Zuletzt konsumierte er noch Heroin und nahm Medikamente mit dem Sedativum Flunitrazepam. Das Medikament macht ebenfalls abhängig und unterfällt wegen seiner besonders hohen Wirkung ebenfalls dem Betäubungsmittelrecht.

Der Arzt hatte Flunitrazepam verordnet, damit der Patient leichter vom Heroin abkommen kann. Zur Begleitung des Entzugs auch während eines längeren Auslandsaufenthalts verschrieb der Arzt in nur fünf Tagen 900 Tabletten - bei regulärem Gebrauch ausreichend für mehrere Monate.

Der Patient nahm die Tabletten zusammen mit Heroin und fiel in eine stundenlange Ohnmacht. Ein Strafverfahren gegen den Arzt wurde eingestellt. Dennoch entzog der "Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung" dem Arzt seine Approbation, also seine Zulassung zum Arztberuf.

Zu Recht: "Aufgrund seines Fehlverhaltens ist der Kläger unwürdig zur Ausübung des ärztlichen Berufs", so das OVG Lüneburg. Die Verschreibung derart großer Mengen Flunitrazepams habe "die Gefahr ernsthafter Gesundheitsschäden" bedeutet.

Irgendwelche ärztlichen Kontrollen seien nicht gewährleistet gewesen. Der Arzt habe gewusst, dass der Patient heroinabhängig ist. Beides gemeinsam sei für den Patienten lebensbedrohlich gewesen. Zudem habe der Mediziner "wesentliche Bestimmungen des Betäubungsmittelrechts" missachtet. (mwo)

Az.: 8 LC 123/14

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