Autofahrt

MP3-Player ist kein Mobiltelefon

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WALDBRÖL. Ärzte, die beim Autofahren Diktate erledigen wollen, sollten hierfür anstelle ihres Smartphones lieber einen MP3-Spieler benutzen. Dann laufen sie nicht Gefahr, wenn sie erwischt werden, ein Bußgeld zahlen zu müssen.

So jedenfalls sehen es die Richter des Amtsgerichts Waldbröl im Oberbergischen Kreis. Die sprachen kürzlich einen Autofahrer frei, der beim Autofahren sein iPod in der Hand gehalten und als Diktiergerät genutzt hatte.

Mit Erfolg wehrte sich der Fahrer gegen den Vorwurf der Polizei, er habe beim Autofahren ein Mobiltelefon genutzt.

Und die Richter gaben ihm Recht. Das Gerät sei kein Mobiltelefon, befand das Amtsgericht. Telefonieren könne man damit allenfalls unter Zuhilfenahme einer zusätzlichen Software oder über das Internet.

Eine Ausweitung des Verbots, am Steuer zu telefonieren, auf andere Geräte sei unzulässig. (mwo)

Az.: 44 OWI-225 Js 1055/14-121/14

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