Veruntreuung

Haftstrafe gegen Arzt jetzt rechtskräftig

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KARLSRUHE. Die gegen den Medizinprofessor Heinrich Maria Schulte, der 2006 eine Hamburger Bank erworben hatte, verhängte Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren ist rechtskräftig.

Das Landgericht Hamburg hatte ihn vergangenen April wegen Untreue in 327 Fällen verurteilt. Der Bundesgerichtshof wies nun seine Revision als "offensichtlich unbegründet" zurück (Az.: 5 StR 460/15).

Das Hamburger Urteil ist damit rechtskräftig. Laut Landgericht entzog Schulte 2011 bis 2013 insgesamt 31 geschlossenen Immobilienfonds rund 147 Millionen Euro.

Davon zahlte er 31 Millionen Euro später zurück, etwa 50 Millionen Euro nutzte er für private Zwecke, den Rest zur Stützung anderer eigener Firmen. (mwo)

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