Bundessozialgericht

Arzneigabe an fünf Tagen zählt nur als ein Fall

Veröffentlicht:

KASSEL. Eine tagesbezogene teilstationäre Behandlung wird je Quartal als nur ein Fall gezählt. Das hat kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) im Fall einer Chemotherapie klargestellt (Az.: B 1 KR 30/17 R). Eine Klinik hatte fünf Behandlungen im Quartal einzeln abgerechnet.

Die Krankenkasse kürzte die Rechnung über 17.433 Euro um 2175 Euro – zu Recht, wie nun das BSG entschied. "Prozeduren, die – wie hier die Gabe von Medikamenten – Mengen- oder Zeitangaben im Kode enthalten, sind nur einmal während einer stationären Behandlung, also im stationären Behandlungsfall zu kodieren."

Die Klinik habe daher nur einmal im Quartal die Summe der verabreichten Medikamentendosen abrechnen dürfen. (mwo)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vor dem Ärztetag in Mainz

Landesärztekammer-Präsident Matheis: „Es wird am Sachverstand vorbei regiert!“

Lesetipps
Mensch tippt auf Tastatur.

© Mikhail Tolstoy / stock.adobe.com

Liste veröffentlicht

Endlich: Zi zeigt, mit welchen PVS Praxen zufrieden sind

Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen