Prozess in zweiter Instanz

Paragraf 219a – Ärztin wieder vor Gericht

Abtreibung ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt – Werbung dafür aber nicht. Eine Gießener Ärztin kämpft für die Streichung des Paragrafen 219a. Der Prozess geht heute weiter.

Veröffentlicht:

GIEßEN. Das Thema des Gerichtsverfahrens polarisiert: Die Ärztin Kristina Hänel war zu 6000 Euro Strafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Internetseite Abtreibungen als Leistung anbietet und Informationen zum Thema bereitstellt. Bei einem Schwangerschaftsabbruch handele es sich nicht um eine normale Leistung wie das Herausnehmen eines Blinddarms, hieß es vom Amtsgericht vor knapp einem Jahr. Jetzt steht die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht in Gießen an.

Hänel sagt, sie würde es begrüßen, wenn ihr Fall dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werde, um eine grundsätzliche und juristische Klärung zu erreichen. "Ich halte Paragraf 219a nicht für verfassungskonform." Ihr gehe es darum, ein Informationsrecht für Frauen durchzusetzen, damit sie verantwortliche Entscheidungen treffen könnten, sagt die Fachärztin für Allgemeinmedizin.

"Ich informiere sachlich, doch der Paragraf 219a stellt das unter Strafe mit dem Begriff Werbung." Dies wirke wie ein Maulkorb und führe zu einer Schieflage, da Abtreibungsgegner alles Mögliche behaupten dürften und dabei von der Meinungsfreiheit geschützt seien. "Hunderte von Ärzte sind angezeigt worden in den letzten zehn Jahren, und das wird nicht aufhören, wenn der Paragraf nicht sauber gestrichen oder entschärft wird", sagt Hänel. (dpa)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Dr. Iris Dötsch Fachärztin für Innere Medizin, Diabetologin und Ernährungsmedizinerin hat die Hauptstadtdiabetologinnen, eines neues Netzwerk für Frauen in der Diabetologie, gegründet.

© snyGGG / stock.adobe.com

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen