Cannabis-Konsum

Kein Entzug des Führerscheins ohne MPU

Auch für Cannabispatienten relevant: Ein erstmaliger Verstoß gegen das Fahrverbot unter THC-Einfluss führt nicht zwangsläufig zum Führerscheinentzug.

Veröffentlicht:
Wer unter THC-Einfluss Auto fährt, ist deswegen noch lange nicht prinzipiell ungeeignet, ein Fahrzeug zu führen, haben Richter geurteilt.

Wer unter THC-Einfluss Auto fährt, ist deswegen noch lange nicht prinzipiell ungeeignet, ein Fahrzeug zu führen, haben Richter geurteilt.

© Parilov / stock.adobe.com

LEIPZIG. Wer gelegentlich Cannabis konsumiert und zum ersten Mal dabei erwischt wird, unter THC-Einfluss Auto zu fahren, ist deswegen noch lange nicht prinzipiell ungeeignet, ein Fahrzeug zu führen. Daher darf ihm auch nicht ohne weiteres gleich der Führerschein entzogen werden. So entschied am Donnerstag in Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung das Bundesverwaltungsgericht in gleich sechs Fällen.

Ab einer THC-Konzentration von 1  ng/ml Serum sei zwar eine „cannabisbedingte Beeinträchtigung“ der Fahrsicherheit anzunehmen, so die Richter. Doch zur Beantwortung der Frage, „ob der Betroffene auch künftig nicht zwischen einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Cannabiskonsum und dem Fahren trennen wird“ – und damit der Führerscheinentzug gerechtfertigt wäre –, müssten die Behörden erst ein medizinisch-psychologisches Gutachten einholen.

Dem waren gegenteilig lautende Urteile der Vorinstanzen vorausgegangen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof befand ebenfalls, dass nach einer erstmals als Ordnungswidrigkeit geahndeten Fahrt unter THC-Einfluss „nicht unmittelbar von der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen“ auszugehen sei. Dagegen hielten die obersten Verwaltungsrichter in NRW den sofortigen Führerscheinentzug für zulässig.

Der Deutsche Hanfverband begrüßte das Urteil als „ersten Schritt in die richtige Richtung“, bekräftigte aber seine Forderung nach „Gleichbehandlung von Alkohol- und Cannabiskonsumenten im Führerscheinrecht“. So müsse ein „realistischer THC-Grenzwert“ eingeführt werden, „der sich an einer möglichen Verkehrsgefährdung orientiert und nicht zur Bestrafung nüchterner Verkehrsteilnehmer führt“. (cw)

Mehr zum Thema

Geplante Abwicklung des ÄZQ zum Jahresende

DEGAM wirbt für Fortsetzung des NVL-Programms

Glosse

Die Duftmarke: Frühlingserwachen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Orientierungswert

Ambulant vor stationär? Nicht bei der Preisentwicklung!

Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer