Sozialgerichte zu Klagewelle

Erst Schlichter, dann Richter

Die Landessozialgerichte plädieren für ein bundesweit einheitliches, obligatorisches Schlichtungsverfahren bei Streit um Klinikabrechnungen.

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ORANIENBAUM-WÖRLITZ. Angesichts des Streits zwischen Krankenkassen und Kliniken über Abrechnungen pochen die Landessozialgerichte in Deutschland auf eine deutliche Entlastung.

Auf ihrer Jahrestagung in Wörlitz forderten sie nun die Einführung eines bundesweit einheitlichen obligatorischen Schlichtungsverfahrens, bevor eine Klage in diesen Fällen erhoben werden kann, wie ein Sprecher sagte.

„Alle Bundesländer sind in einem erheblichen Umfang von dieser Klagewelle betroffen“, sagte er. Dadurch würden die Sozialgerichte zusätzlich belastet, da es auch an Personal fehle.

Es besteht nach seinen Worten zudem die Sorge, dass andere Streitigkeiten um existenzsichernde Leistungen wie Hartz IV und Rentenansprüche nicht zeitnah bearbeitet werden könnten. Zahlreiche Krankenkassen hatten den Angaben zufolge jüngst wegen strittiger Abrechnungen gegen Kliniken geklagt.

Allein das bayerische Landessozialgericht geht derzeit von rund 22 000 Verfahren aus. Damit verbundene zusätzliche Kosten seien letztlich auch das Geld des Steuerzahlers, sagte der Sprecher.

In dem bundesweiten Streit geht es um möglicherweise falsch berechnete Behandlungskosten, die Kassen nun vorsorglich per Klage zurückfordern. Eine einheitliche obligatorische Schlichtung würde dazu beitragen, Streitigkeiten womöglich vorher und auch schneller zu beenden.

Bereits im Februar hatte Martin Löns, Vizepräsident des Landessozialgerichts NRW, angeregt zu prüfen, ob die Sozialgerichte wirklich der richtige Ort für Streitigkeiten über Klinikabrechnungen seien. (dpa/maw)

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