Richter empört

Sind Sozialgerichte der richtige Ort für Klinikklagen?

Die Welle an Klagen der Krankenkassen gegen Kliniken aufgrund möglicher Falschabrechnungen fordert die Landessozialgerichte. Auch in NRW stapeln sich die Akten – Formalitäten könnten den Aktenberg abbröckeln lassen.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Wegen verkürzter Verjährungsfristen werden Sozialgerichte mit Kassenklagen überflutet

Wegen verkürzter Verjährungsfristen werden Sozialgerichte mit Kassenklagen überflutet

© Volker Hartmann / dpa

ESSEN. Im Dortmunder Sozialgericht stehen so viele Aktenschränke in den Geschäftsstellen, dass diese ihre Stühle drehen müssen, um aufstehen zu können – zurückrollen unmöglich. Dennoch reiche der Platz nicht für alle Akten, sie lägen auf Fensterbänken und im Flur, berichtet Sozialrichterin Jutta Harde.

Schuld daran sei die Flut an Klagen der Krankenkassen gegen die Krankenhäuser wegen möglicher Falschabrechnungen; ausgelöst durch die im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz festgelegte rückwirkend geltende Verkürzung der Verjährungsfristen für solche Klagen.

Die Regelung hat allein den Sozialgerichten in Nordrhein-Westfalen (NRW) 10 000 zusätzliche Klageeingänge beschert, an denen rund 50 000 Einzelfälle hängen könnten, die von den Richtern geprüft werden müssen.

Situation belastet Gerichtspersonal

„Die Situation führt zu einem völligen Chaos“, so Harde. Im SG Dortmund seien in der Krankenversicherung von Januar bis Oktober 2018 insgesamt 2630 Klagen eingegangen, im November kamen 2490 hinzu, im Dezember weitere 1200. Für jedes einzelne Verfahren müsse ein Aktendeckel angelegt, im Computer erfasst und anschließend bearbeitet werden.

„Die Situation ist dramatisch, weil die Leute seit Wochen und Monaten hart an der Kante arbeiten“, betont Martin Löns, Vizepräsident des Landessozialgerichts NRW. Schon vor der Klagewelle wäre die Personaldecke zu eng gewesen, die Gerichte hätten händeringend Sozialrichter gesucht.

Löns zufolge sollte darüber nachgedacht werden, ob die Sozialgerichte wirklich der richtige Ort für Streitigkeiten über die Abrechnung im Krankenhaus seien. Eigentlich gehe es dort primär um die Ansprüche von Versicherten.

Ein Problem sieht er darin, dass die Abrechnungsprüfung offenbar ein beliebtes Betätigungsfeld für Medizinrechtler geworden sei. „Das wächst und wächst.“ Schon vor der aktuellen Klagewelle habe das Thema die Sozialgerichte zunehmend beschäftigt. „Muss das sein?“, so Löns.

Strukturänderungen gefordert

Besser wäre, Abrechnungswege und -strukturen so zu verändern, dass die Rechnungen gar nicht erst vor Gericht landen. Auch Schieds- oder Mediationsverfahren könnten die Situation verbessern. Vieles wäre einfacher, wenn für diese Verfahren nicht das Sozialgerichtsgesetz gelten würde, sondern die Zivilprozessordnung (ZPO), glaubt Löns.

Dann müssten die Sozialrichter nicht länger von Amts wegen die Zusammenhänge aufklären. Stattdessen wären die Prozessbeteiligten in der Pflicht, Beweismittel vorzulegen. „Mit der ZPO wäre die Hürde höher, und es würde für uns eine Arbeitsentlastung bedeuten.“

Löns kritisiert auch Fehler des Gesetzgebers bei den Regelungen. Es räche sich, dass niemand auf den Sachverstand aus der Sozialgerichtsbarkeit zurückgegriffen habe. Der LSG-Vizepräsident gehe nicht davon aus, dass die auf Bundesebene gefundene Lösung zur Entschärfung der Streitigkeiten die Lage bei den Gerichten wesentlich verbessern werde.

Dabei sei es um ausgewählte Bereiche gegangen, die nur einen kleinen Teil der Verfahren ausmachten. Zudem handele es sich nur um Empfehlungen. Dazu gehöre, dass Kliniken keine Anwälte einschalten sollten. „Die Realität ist, dass die Krankenhäuser flächendeckend Anwälte beauftragen“, kritisiert Löns.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Blindlings in die Klagewelle

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