BSG-Urteil

Keine Sonderregeln für Honorarärzte

Honorarärzte gelten in aller Regel als „Beschäftigte“ und sind im Grundsatz sozialversicherungspflichtig, hat das Bundessozialgericht geurteilt. Die Folgen sind vielleicht weniger gravierend, als es zunächst klingt.

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