Urteil

Lähmung ist Folge von Pockenimpfung

Jahrzehnte nach einer Impfung hat das SG Landshut in einem Fall auf Anerkennung daraus resultierender Gesundheitsschäden entschieden – auch dank neuer Bildgebungsverfahren.

Veröffentlicht:

LANDSHUT. Moderne Untersuchungsmethoden haben dazu geführt, dass eine nach einer Pflicht-Pockenimpfung eingetretene Halbseitenlähmung bei einem damals neun Monate alten Kind durch das Sozialgericht (SG) Landshut als Impfschaden anerkannt wurde – nach 71 Jahren.

Die Klägerin bekam laut Gerichtsunterlagen unmittelbar nach einer Pockenimpfung im Jahr 1948 hohes Fieber. Im weiteren Verlauf hätten die Eltern außerdem zunehmende Lähmungserscheinungen festgestellt. Bis heute leidet die Klägerin unter einer Halbseitenparese. Die Eltern der Klägerin hatten bereits in den 1960er-Jahren einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens gestellt. Dieser blieb erfolglos, da dem Versorgungsträger der Zusammenhang zwischen Impfung und Lähmung damals nicht ausreichend erklärbar war.

Ein CT aus 2018 erbrachte den Nachweis: Der sachverständige Neuroradiologe habe aus der allgemeinen Organentwicklung des Gehirns und des Schädelknochens der Klägerin eine Gehirnentzündung sowie einen kindlichen Schlaganfall erkennen können, heißt es in den Unterlagen.

Auch dank der dokumentierten Aussagen der Eltern kam das SG Landshut zur Überzeugung, dass die Impfung die wahrscheinliche Ursache für die lebenslange schwere Behinderung der Klägerin sei. Ihr stehe ab Januar 2012 eine entsprechende Beschädigtenversorgung nach dem Infektionsschutzgesetz zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mu)

Sozialgericht Landshut

Az.: S 15 VJ 6/17

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