Alternativmedizin

Heilpraktiker in drei Fällen der fahrlässigen Tötung schuldig

Zwei Jahre Haft auf Bewährung: So lautete am Montag das Urteil gegen einen Heilpraktiker aus Brüggen. Das Landgericht Krefeld blieb damit deutlich unter der Forderung des Staatsanwaltes.

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Glimpflich davongekommen: Der Brüggener Heilpraktiker vor Gericht in Krefeld.

Glimpflich davongekommen: Der Brüggener Heilpraktiker vor Gericht in Krefeld.

© Henning Kaiser/ picture alliance/ dpa (Archivbild)

KREFELD. Der Fall hatte bundesweites Aufsehen erregt: Drei Krebspatienten, zwei Frauen und ein Mann, starben, nachdem sie sich in die Hände eines Heilpraktikers in Brüggen am Niederrhein begeben hatten. Im Verdacht standen Infusionen des experimentellen, gegen Krebs bislang nicht zugelassenen Wirkstoffs 3-Bromopyruvat (3BP).

Am Montag wurde der 61-jährige Heilpraktiker vom Landgericht Krefeld der fahrlässigen Tötung in drei Fällen schuldig gesprochen und zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht attestierte dem Angeklagten „schwere Verletzungen der Sorgfaltspflicht“.

Der Staatsanwalt hatte drei Jahre Haft gefordert. Der Heilpraktiker habe bei der Behandlung mit einem nicht zugelassenen Medikament, einem hochwirksamen Zellgift, „alle Pflichten missachtet“ und grob fahrlässig gehandelt. So habe die von ihm benutzte Waage keine tausendstel Gramm messen können, obwohl es darauf angekommen sei. Dadurch habe er seinen Patienten eine bis zu sechsfache tödliche Überdosis verabreicht.

Verteidigung beantragt Freispruch

Die Verteidigerin des Mannes hatte zuvor einen Freispruch beantragt. Es sei nicht nachgewiesen, dass die Therapie ihres Mandanten den Tod der Patienten verursacht habe. Diese seien schwer krebskrank gewesen und hätten die klassische Chemotherapie abgelehnt. Sie hätten gewusst, dass sie sich auf eine experimentelle Therapie einließen.

Eine Rechtsanwältin, die Angehörige als Nebenkläger vertritt, zog die Aussage des Heilpraktikers in Zweifel, er habe seinen Beruf ergriffen, um schwerkranken Menschen zu helfen. Einer 43-jährigen Patientin, deren Angehörige sie vertrete, sei es nach der Behandlung sehr schlecht gegangen. Dennoch habe der Heilpraktiker keinen Notarzt alarmiert und die an Brustkrebs erkrankte Frau einfach nach Hause geschickt. Und obwohl es bei der Dosierung auf das Körpergewicht ankomme, habe er die zweifache Mutter nicht gewogen.

Unmittelbar nach Urteilsverkündung meldete sich mit einer Stellungnahme auch die Ärztekammer Nordrhein zu Wort. Heilpraktiker sollten keine Tätigkeiten ausüben dürfen, die mit unvertretbaren Risiken verbunden sind, betonte deren Präsident der Rudolf Henke. „Invasive Therapien und Krebsbehandlungen gehören in jedem Fall nicht in die Hände von Heilpraktikern.“

Henke: GSAV erst die halbe Miete

Henke begrüßte, dass der Gesetzgeber mit dem „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) jetzt erste Konsequenzen aus den Vorfällen in Brüggen gezogen und die Herstellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel und die Herstellung von Zubereitungen aus menschlichem Gewebe durch Angehörige nichtärztlicher Heilberufe erlaubnispflichtig gemacht hat. „Doch diese Regelungen sind erst der halbe Weg“, so Henke.

Zur Gefahrenabwehr muss seiner Meinung nach nicht nur die Herstellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel erlaubnispflichtig gemacht werden, sondern auch die der nichtverschreibungspflichtigen Arzneimittel und Stoffe, wenn sie zur invasiven Anwendung bestimmt seien. Die Ärzteschaft fordere seit Langem ein Verbot der Krebsbehandlung durch Heilpraktiker, sagte der Kammerpräsident.

„Aus Gründen der Patientensicherheit sollte die Krebsbehandlung unter Arztvorbehalt gestellt werden, wie dies mit der Behandlung sexuell übertragbarer Krankheiten schon lange der Fall ist.“ Eine solche Regelung würde den überwiegenden Teil der Heilpraktiker nicht treffen, da die weitaus meisten ohnehin von der originären Behandlung von Krebserkrankungen absähen. (dpa/eb/iss)

Invasive Therapien und Krebsbehandlungen gehören in jedem Fall nicht in die Hände von Heilpraktikern.

Rudolf Henke Präsident der Ärztekammer Nordrhein und Bundestagsabgeordneter (CDU)

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