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Cannabis-Legalisierung

Hanfverband hofft auf das Bundesverfassungsgericht

Der Hanfverband will erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht den Anstoß zur Cannabis-Legalisierung gibt.

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Deutsche Hanfverband hat einen über 100 Seiten dicken „Normenkontrollantrag zur Vorlage beim Bundesverfassungsgericht“ erstellt.

Damit wollen sie die Richter anrufen, das in Deutschland geltende Cannabisverbot neu beurteilen zu lassen. Georg Wurth, Geschäftsführer des Hanfverbandes: „Wir wissen, dass es in Deutschland viele Richter, Strafrechtsprofessoren, Staats- und Rechtsanwälte gibt, die das Verbot ebenso wie wir als gescheitert beurteilen und an seiner Verfassungskonformität zweifeln. Das Bundesverfassungsgericht kann der Politik den Auftrag für eine neue Gesetzgebung erteilen“.

Die Verfasser der Vorlage begründen die Verfassungswidrigkeit des Cannabisverbots unter anderem mit dem Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung (Artikel 2 des Grundgesetzes) oder dem Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3).

Auch Betroffene des Verbots könnten die Vorlage in Strafverfahren verwenden, „um sich durch die Instanzen zu klagen“, heißt es. (cw)

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