Arbeitsrecht

Falsche Pflegedokumentation rechtfertigt Kündigung

Fristlose Kündigung nach vorsätzlich gefälschter Pflegedokumentation? Recht so, sagt das Arbeitsgericht Siegburg.

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SIEGBURG. Vorsätzliche Falschangaben in der Pflegedokumentation eines Pflegedienstes rechtfertigen die fristlose Kündigung einer Pflegekraft. Denn der Arbeitgeber muss auf die korrekte Dokumentation insbesondere auch der Arbeitszeit vertrauen können, wie jetzt das das Arbeitsgericht Siegburg entschied.

Es wies damit die Kündigungsschutzklage einer Altenpflegerin ab. Sie war bereits früher mehrfach abgemahnt worden, unter anderem weil sie eine Patientin nicht richtig versorgt und dies auch nicht richtig dokumentiert hatte.

Anfang April 2019 sollte sie einer Patientin eine Nachttablette geben. Statt hinzufahren, rief sie bei der Patientin an. Dennoch zeichnete sie in der Pflegedokumentation den Leistungsnachweis für einen Hausbesuch ab. Als der Arbeitgeber davon erfuhr, kündigte er der Mitarbeiterin fristlos.

Dies war gerechtfertigt, urteilte nun das Arbeitsgericht Siegburg. Ein Pflegedienst könne die tatsächlichen Arbeitszeiten seiner Pflegekräfte nur schwer kontrollieren. Hier geschehe dies über die Pflegedokumentation.

Schon deshalb müsse der Arbeitgeber auf korrekte Angaben in der Dokumentation vertrauen können. Ein Verstoß sei „ein schwerer Vertrauensmissbrauch“. (mwo)

Arbeitsgericht Siegburg: Az.: 3 Ca 992/19

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