Grippeimpfstoff

AOK-Preisdeal ist unzulässig

Veröffentlicht:

BONN. Die Vergabekammer des Bundes hat die Festpreisvereinbarung der AOK Nordost mit den Apothekerverbänden Berlins, Brandenburgs und Mecklenburg-Vorpommerns über viervalenten Grippeimpfstoff zur kommenden Saison für unzulässig erklärt. Die Kammer moniert, dass die Vereinbarung unter Umgehung des Vergaberechts zustande kam.

Angestrengt hatte das Nachprüfungsverfahren GlaxoSmithKline. Der Beschluss der Vergabekammer ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die AOK Nordost könnte Widerspruch beim OLG Düsseldorf einlegen. Kürzlich hatte bereits auch Sanofi vom Sozialgericht Frankfurt die Auskunft erhalten, dass die fragliche Preisvereinbarung hätte ausgeschrieben werden müssen. (cw)

Mehr zum Thema

„Sechsstelliger Schaden“

AOK Nordost meldet „Welle“ gefälschter Rezepte

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

PPARδ-Agonist

Seladelpar zeigt Wirkung gegen primäre biliäre Cholangitis

Lesetipps
„Kein Krankenhaus kennt momentan seine Zukunftsperspektive“: Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Professor Josef Hecken.

© Rolf Schulten

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!