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Grippeimpfstoff

AOK-Preisdeal ist unzulässig

Veröffentlicht:

BONN. Die Vergabekammer des Bundes hat die Festpreisvereinbarung der AOK Nordost mit den Apothekerverbänden Berlins, Brandenburgs und Mecklenburg-Vorpommerns über viervalenten Grippeimpfstoff zur kommenden Saison für unzulässig erklärt. Die Kammer moniert, dass die Vereinbarung unter Umgehung des Vergaberechts zustande kam.

Angestrengt hatte das Nachprüfungsverfahren GlaxoSmithKline. Der Beschluss der Vergabekammer ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die AOK Nordost könnte Widerspruch beim OLG Düsseldorf einlegen. Kürzlich hatte bereits auch Sanofi vom Sozialgericht Frankfurt die Auskunft erhalten, dass die fragliche Preisvereinbarung hätte ausgeschrieben werden müssen. (cw)

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