EU-Parlament

EU räumt Generikaindustrie mehr Spielraum ein

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BERLIN. Nach dreijähriger Übergangsfrist dürfen ab 1. Juli 2022 Generika- und Biosimilarhersteller ihre Nachahmerpräparate bereits dann in der EU produzieren, wenn Original-Patente oder ergänzende Schutzzertifikate noch nicht abgelaufen sind. Bisher ist das nicht erlaubt. Eine entsprechende Änderung der Verordnung 469/2009 hat das Europäische Parlament am Mittwoch beschlossen.

„Künftig kann die Markteinführungsproduktion von Generika und Biosimilars endlich auch in Deutschland erfolgen“, lobt der Branchenverband ProGenerika die Reform. Effekte zugunsten hiesiger Pharmafirmen, Auftragshersteller und Zulieferer erwartet Verbandsgeschäftsführer Bork Bretthauer insbesondere in der Biosimilarproduktion. (cw)

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