FDP-Anfrage

Krankenkassen halten sich an Gesetzesvorgaben bei der Prävention

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BERLIN. Die Krankenkassen haben nach Angaben der Bundesregierung die mit dem Präventionsgesetz 2015 einhergehenden Vorgaben erfüllt. Während die Kassen 2015 für Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention im Schnitt 0,54 Euro pro Versichertem ausgaben, waren es zwei Jahre später durchschnittlich 2,12 Euro pro Versichertem.

Das geht aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Mit der neuen Präventionsstrategie seien die Weichen für eine Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention gestellt worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung weiter. (dpa)

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