Keine Werbung mehr mit Lotto-Gewinnen erlaubt

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KOBLENZ (dpa). Die rheinland-pfälzische Lottogesellschaft darf laut einem Urteil des Landgerichts Koblenz nicht mehr mit bereits erzielten Gewinnen für die Lotterie "6 aus 49" werben.

Auch seien künftig Werbetafeln untersagt, die keinen Hinweis auf die vom Glücksspiel ausgehende Suchtgefahr sowie auf das Teilnahmeverbot für Minderjährige enthalten. Dies teilte das Gericht am Freitag mit.

Az.: 127 E - 2/09

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