Keine Werbung mehr mit Lotto-Gewinnen erlaubt

Veröffentlicht:

KOBLENZ (dpa). Die rheinland-pfälzische Lottogesellschaft darf laut einem Urteil des Landgerichts Koblenz nicht mehr mit bereits erzielten Gewinnen für die Lotterie "6 aus 49" werben.

Auch seien künftig Werbetafeln untersagt, die keinen Hinweis auf die vom Glücksspiel ausgehende Suchtgefahr sowie auf das Teilnahmeverbot für Minderjährige enthalten. Dies teilte das Gericht am Freitag mit.

Az.: 127 E - 2/09

Mehr zum Thema

Unternehmen

EU-Kommission ringt Vifor Gegendarstellung ab

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Altersbedingter Hörverlust: Ursache ist eine Degeneration der Cochlea. Verstärkt wird der Prozess vermutlich durch Entzündungen und mikrovaskuläre Veränderungen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Niedrigdosierte Gabe

ASS hilft nicht gegen Hörverlust im Alter