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Versicherungstipp

Beim Autounfall hilft nur der eigene Anwalt

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KÖLN. Wer unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wird, sollte auf keinen Fall den gegnerischen Kfz-Versicherer kontaktieren, sondern sich direkt einen Anwalt nehmen. Dazu rät die Stiftung Warentest. Unfallgeschädigte sollten sich nicht darauf einlassen, selbst wenn die gegnerische Versicherung schon am Unfallort anruft.

Der Versicherer des Unfallgegners sei nicht Partner und Helfer des Unfallopfers. "Er will die maximal mögliche Ersparnis für sich selbst herausholen." Die Stiftung weist auf zahlreiche Fälle hin, bei denen die Gesellschaften mithilfe eigener Gutachter Schäden extra niedrig eingestuft hätten, um weniger zahlen zu müssen. Geschädigten kann dadurch Geld entgehen, das ihnen eigentlich zusteht.

Besser sei es deshalb, einen eigenen Juristen zu beauftragen. "Anwälte kennen die Tricks der Versicherer", so die Verbraucherschützer.  "Versicherer wollen schnell an den Geschädigten heran, damit er sich gar nicht erst über seine Rechte informiert", heißt es.

Und: Vor hohen Anwaltskosten muss man nicht zurückschrecken. Treffe den Verbraucher keine Schuld an dem Unfall, müsse der gegnerische Versicherer das Anwaltshonorar bezahlen. (acg)

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