Versicherungstipp
Probefahrt schriftlich absichern
KÖLN. Wer einen Gebrauchtwagen von privat kaufen will, sollte vor der Probefahrt eine schriftliche Vereinbarung mit dem Verkäufer abschließen. Das hilft, Probleme für beide Seiten zu verhindern, falls es zu einem Unfall kommen sollte, rät der Versicherer R+V.
Vordrucke bieten Automobilclubs wie der ADAC an. Darin vermerkt der Verkäufer etwa, wie das Auto versichert ist. Hat der Käufer im Schadenfall einen selbst verschuldeten Unfall, muss er haften. "Er muss im Schadenfall die Mehrkosten zahlen, also mindestens die Selbstbeteiligung und die Höherstufung des Versicherungsnehmers", sagt Kfz-Experte Karl Walter. Besteht statt einer Vollkaskoversicherung nur eine Haftpflichtversicherung, muss der Käufer für den gesamten Schaden aufkommen.
Auch der Verkäufer ist durch die Vereinbarung auf der sicheren Seite. So wird darin meist festgelegt, dass der Käufer für etwaige Bußgelder aufkommt, wenn er während der Probefahrt einen Verkehrsverstoß begeht. Zudem versichert der Käufer, dass er über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt – eine Voraussetzung, damit der Versicherer des Verkäufers Schadenfälle während der Testfahrt übernimmt.(frk)