Onkologie

Forschung auch mit ambulanter Medizin

Mit der von Bildungs- und Forschungsministerium ausgerufenen Dekade gegen den Krebs wollen Onkologen die Forschungsgrundlagen wesentlich verbreitern. Auch die ambulante Medizin soll systematisch einbezogen werden. Eine höchst anspruchsvolle Aufgabe.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Im Gespräch mit „Ärzte Zeitung“-Chefredakteur Wolfgang van den Bergh : BNHO-Chef Wolfgang Knauf und sein Vize Dr. Thomas Illmer, Professor Michael Hallek (Köln) und DKG-Präsident Professor Olaf Ortmann.

Im Gespräch mit „Ärzte Zeitung“-Chefredakteur Wolfgang van den Bergh : BNHO-Chef Wolfgang Knauf und sein Vize Dr. Thomas Illmer, Professor Michael Hallek (Köln) und DKG-Präsident Professor Olaf Ortmann.

© springer medizin, Stephanie Pilick

BERLIN. Es ist das erste Mal, dass alle, die in der Krebsversorgung und insbesondere in der Forschung Verantwortung tragen, an einem Tisch sitzen und nach Wegen suchen, Innovationen beschleunigt in die Versorgung zu bringen. Und sie wollen systematisch aus der Versorgungsrealität Daten generieren, aus denen wiederum Erkenntnisse für Weiterentwicklungen gewonnen werden können.

Federführend ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium. Mit an Bord sind Fachgesellschaften und Ärzte sowohl aus der Klinik als auch aus der ambulanten Medizin. Am Dienstag fand bereits die zweite Beratungsrunde im Forschungsministerium statt.

Das Ziel, so der Kölner Onkologe Professor Michael Hallek bei einem Symposion des Berufsverbandes der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen (BNHO) beim Hauptstadtkongress, sei die Optimierung der Versorgungsstruktur durch systematische Kooperation der onkologischen Zentren untereinander.

Aber vor allem geht es um die Kooperation mit der ambulanten Onkologie in den rund 360 Schwerpunktpraxen. Und: Im Vergleich zu China und den USA müsse Deutschland wieder konkurrenzfähig werden und Sorge tragen, dass Innovationen beschleunigt in der Versorgung eingesetzt werden.

Es wird schwieriger, gute Evidenz zu generieren

Den Onkologen müsse man das Kompliment machen, so der ehemalige DAK-Chef Professor Herbert Rebscher, dass sie bereits gut funktionierende und ausbaufähige Kooperationen auch über Sektoren- und Disziplinengrenzen hinweg realisiert haben. Die Erfahrungen aus der Arzneimittelnutzenbewertung zeigten allerdings auch Herausforderungen.

Die überdurchschnittlich guten Bewertungsergebnisse resultierten dabei häufig auf dem zeitlich meist nahe liegenden und eindeutig messbaren Endpunkt „Mortalität“.

Andererseits werde es aber immer schwieriger, gute Evidenz zu generieren, je länger die Überlebenszeit von Krebspatienten wird – kann dann womöglich von Heilung gesprochen werden? – und wenn die Krebsentitäten immer spezifischer und zahlenmäßig kleiner werden. Das erforderte eine Ergänzung von RCT durch andere Studientypen in Form etwa von Registern, in die auch Daten aus ambulanten Praxen eingespeist werden.

Die dazu notwendigen Patientenzahlen seien nur mit Beteiligung der ambulanten Praxen zu erreichen, betonte der BNHO-Vorsitzende Professor Wolfgang Knauf. Mit dem Wissenschaftlichen Institut der Hämatologen und Onkologen habe man eine Studien-Infrastruktur geschaffen.

Frage nach zusätzlichem Nutzen

Die derzeit im Aufbau befindlichen epidemiologischen Krebsregister bedürften noch einer intelligenten Ausgestaltung, um Daten aus der ambulanten Medizin so aufzubereiten, dass daraus durch ein Feedback an die Forschung wiederum Innovationen generiert werden, sagte der Präsident der Deutschen Krebsgesellschaft, Professor Olaf Ortmann.

Differenziert wurde die Absicht des Gesetzgebers diskutiert, wonach der Gemeinsame Bundesausschuss im Rahmen der Nutzenbewertung bei noch nicht befriedigender Evidenz die Auflage erteilen kann, diese durch verpflichtende Registerstudien nachzuliefern. Bei einer solchen Konstellation dürfen Ärzte das betreffende Arzneimittel nur dann verordnen, wenn sie an solchen Studien teilnehmen.

Das heißt: sie müssen in ihren Praxen auch Strukturen vorhalten, die die Fähigkeit zur qualitativ hochwertigen Studien garantiert. Das könne zu einer Gratwanderung werden, sagte Knauf: einerseits entstehe damit eine reale Chance für gute Datenqualität, andererseits könne dies zur einer Hierarchisierung der Therapie, der Versorgung und am Ende auch der Patientengruppen führen.

Dagegen betonte Hallek nachdrücklich das Recht der Gesellschaft auf einen hohen Qualitätsanspruch und den Nachweis von Nutzen und Wirksamkeit in dafür qualifizierten Strukturen: Bei Therapien, die 300.000 Euro kosteten, müsse zu Recht nach dem zusätzlichen Nutzen gefragt werden. Das könne von Ärzten nicht unter Berufung auf die Freiheit der Berufsausübung gekontert oder umgangen werden.

Dazu sieht Hallek noch erhebliches Verbesserungspotenzial, das gegenwärtig beispielsweise Aufbau einer systematischen Kooperation den onkologischen Zentren an den Universitäten Köln, Bonn, Aachen und Essen erschlossen werden soll.

Ein weiterer Schritt sei die Einbindung der ambulanten Medizin in diese Kooperationsstruktur mit dem Ziel, jährlich alle 100.000 Krebspatienten in Nordrhein-Westfalen einzubeziehen.

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