Ärztetag-Beschluss:

Werbeverbot für Abtreibungen soll bleiben

Der Ärztetag hat sich gestern Abend gegen einen Wegfall oder eine Einschränkung des Werbeverbotes für Abtreibungen nach Paragraf 219a StGB ausgesprochen.

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ERFURT. Die Delegierten des 121. Deutschen Ärztetags haben gestern bis in die Abendstunden noch zwei wichtige Themen bearbeitet: das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche und die Widerspruchslösung im Rahmen des Transplantationsgesetztes.

BÄK-Präsident Professor Frank Ulrich Montgomery räumte ein, dass einige Formulierungen zum Werbeverbot zwar nicht mehr "up to date" seien. "Das Wichtigste ist jedoch, Menschen in Not zu helfen – Ärzten und Frauen." Am Ende einer langen Rednerliste stimmten die Delegierten dann für die Beibehaltung des Werbeverbots, forderten aber zugleich eine Stärkung der neutralen Information, der individuellen Beratung und der Hilfeleistung für Frauen in Konfliktsituationen.

Zugleich appelliert der Ärztetag an den Gesetzgeber, Paragraf 218a (Straflosigkeit des Schwangeschaftsabbruchs) dahingehend zu ändern, dass ein Arzt nicht bestraft wird, wenn er in seiner Außendarstellung sachlich darüber informiert, dass er Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 219a StGB durchführt.

Außerdem stimmten die Delegierten dem Antrag zu, der Bundesgesetzgeber solle die Widerspruchslösung in das Transplantationsgesetz aufnehmen.

Zuvor waren die Jahresabschlüsse 201/17 der BÄK einstimmig gebilligt worden, der Vorstand wurde dementsprechend für das Geschäftsjahr 2016/17 einstimmig entlastet. (fuh)

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