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Früherkennung

AOK: Krebsvorsorge in Schleswig-Holstein zu wenig genutzt

Je früher eine Krebserkrankung erkannt wird, desto besser sind die Aussichten. Für gesetzlich Versicherte gib es entsprechende Programme. Doch bei der Nutzung hapert es in Schleswig-Holstein.

Veröffentlicht:

Kiel. Die Nutzung der Krebsvorsorge in Schleswig-Holstein ist nach Zahlen der AOK-NordWest weiterhin gering. Im ersten Halbjahr 2025 waren nur 11,2 Prozent der Männer über 45 Jahren bei der Krebsfrüherkennung, nach 10,9 Prozent im Vorjahreszeitraum. Bei den Frauen ab 20 Jahren gingen im ersten Halbjahr letzten Jahres 19,9 Prozent zur Vorsorge - ähnlich wie im Vorjahreszeitraum mit 20,0 Prozent.

„Die stagnierende Entwicklung ist nicht zufriedenstellend“, teilte der Vorstandsvorsitzende der AOK NordWest, Tom Ackermann, vor dem Weltkrebstag am 4. Februar mit. Vorsorge verschaffe wertvolle Zeit. „Daher appellieren wir dringend, die kostenfreien Angebote der gesetzlichen Krankenkassen zur Krebsfrüherkennung zu nutzen“, so Ackermann.

Krebsvorsorge mache es möglich, bereits Frühstadien von Krebs zu erkennen. Durch eine frühe Diagnostik bestünden gute Heilungschancen. Die Früherkennungsuntersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten vollständig bezahlt. (dpa)

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Kommentare
Prof.Dr. Erika Baum 21.01.202610:44 Uhr

statt über geringe Teilnahmeraten zu klagen, sollten die Programme dringend evidenzbasiert angepasst werden- man orientiere sich am Ausland: digitale rektale Untersuchung zum Screening ist völlig aus der Zeit gefallen, jährliche Krebsfrüherkennung für Frauen Ressourcenverschwendung: alle 3 Jahre reicht, man kann da auch Selbstabstrich auf HPV anbieten, wer nicht in die Praxis kommen möchte. Hautkrebsscreening ist ohne suffizienten Nutzennachweis usw.

Dr.med. Franz H. Müsch 20.01.202620:00 Uhr

Die "... kostenfreien Angebote der gesetzlichen Krankenkassen zur Krebsfrüherkennung..." sollten nicht ohne die Erhebung der Berufsanamnese (HIPPOKRATES: Jeden Patienten nach seinem Beruf fragen!) genutzt werden, weil bei der Aufdeckung eines B E R U F S K R E B S eine Kostenverlagerung von der GKV zur Berufsgenossenschaft bzw. zur sog. Unfallkasse (GUV) die Folge wäre...
Müsch, Arbeitsmed. Berufskrankheiten-Gutachter

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