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Ärzte müssen bei Umstellung aufklären

NEU-ISENBURG (ger). Vertragsärzte, die Patienten mit Diabetes Typ 2 jetzt von kurzwirksamen Insulinanaloga auf Humaninsuline umstellen, müssen darauf hinweisen, daß die Fahrtüchtigkeit in der Umstellungsphase eingeschränkt ist. Unterbleibt die Aufklärung, könnte bei einem Unfall aufgrund einer Hypoglykämie am Ende der Arzt haften.

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Seit dem 1. Oktober werden kurzwirksame Insulinanaloga nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt, wenn die Stoffwechsellage mit Humaninsulin stabil gehalten werden kann. Wenn das nicht möglich ist, oder die Insulinanaloga nicht teurer sind als Humaninsulin - was durch Verträge zwischen Krankenkassen und Herstellern vereinbart werden kann -, werden Insulinanaloga weiterhin von den Kassen bezahlt. Erste derartige Verträge sind abgeschlossen worden (wir berichteten).

Nach Schätzungen wären von einer Umstellung auf Humaninsulin 200 000 bis 300 000 Patienten betroffen. Während der Umstellungsphase, die nach Angaben von Diabetologen ohne Komplikationen in der Regel eine Woche dauert, ist nach der Fahrerlaubnisverordnung die Fahrtüchtigkeit von Diabetikern eingeschränkt.

"Wer mit bekannter instabiler Stoffwechsellage ein Fahrzeug steuert und in Folge einer Hypoglykämie einen anderen Verkehrsteilnehmer verletzt, macht sich sogar strafbar", hat Arzt und Rechtsanwalt Professor Christian Dierks der "Ärzte Zeitung" gesagt.

Ein besonderes Problem mit der Umstellung haben daher Patienten, die beruflich aufs Auto angewiesen sind, etwa Kraftfahrer oder Pendler. "Mögliche Schwankungen in der Stoffwechsellage führen dazu, daß diese Patienten krankgeschrieben werden müssen", so Dierks. In jeder Diabetes-Schwerpunktpraxis dürfte es mindestens einen solchen Fall geben, glauben Experten.     

Lesen Sie dazu auch das Interview: Professor Christian Dierks: "Die Umstellung auf Humaninsulin ist nicht nur für Patienten, sondern auch für Ärzte ein Risiko"

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