Bei Demenz sind regelmäßige Fahrtests nötig

BERLIN (gvg). Die Diagnose Alzheimer allein rechtfertigt es nicht, Betroffenen die Fahr- erlaubnis zu entziehen. Empfohlen werden aber regelmäßige Kontrollen der Fahrtauglichkeit.

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"Ältere mit eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten machen vor allem Vorfahrtsfehler und übersehen Ampeln", weiß Dr. Thomas Stamm vom Westküstenklinikum in Heide auf dem 5. Forum Reisen und Gesundheit in Berlin. Stamm leitet die einzige an einer Klinik angesiedelte Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) in Deutschland. Wer bei einem älteren Patienten Orientierungsschwierigkeiten oder Zeichen einer reduzierten Reaktionsfähigkeit bemerke, sollte deshalb die Fahrtauglichkeit unbedingt thematisieren, rät er.

Bei einem Delir, einem amnestischen oder einem Korsakow-Syndrom sowie bei schweren organischen Psychosen könne generell nicht von Fahrtauglichkeit ausgegangen werden, leichtere, demenzielle Wesensänderungen, etwa ein früher Morbus Alzheimer, dagegen seien mit der Fahrerlaubnis für Pkw durchaus vereinbar. Langjährige Fahrerfahrung könne zudem eventuelle Leistungsdefizite ausgleichen.

"Man sollte in diesem Fall aber schon zu einer ärztlichen Fahrtauglichkeitsprüfung an einer BfF raten", so Stamm. Dahin wird der Patient überwiesen. Diese Einrichtungen findet man über das Telefonbuch oder durch einen Anruf bei einer örtlichen Fahrschule.

Liege eine Demenz vor, dann sollten diese für die Betroffenen kostenpflichtigen Untersuchungen im Verlauf der Erkrankung regelmäßig erfolgen. Dabei geht es dann stets um vorsichtiges Überzeugen.

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