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Onkologie-Vereinbarung

Das ändert sich zum 1. Januar

Zum neuen Jahr wird die Onkologie-Vereinbarung angepasst, teilt die KBV mit. Neuerungen gibt es bei der Entfristung der Übergangsregelung und bei den Kostenpauschalen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Onkologie-Vereinbarung wird zum 1. Januar 2015 angepasst, wie die KBV in ihren Praxisnachrichten mitteilt. Wichtigste Neuerung sei die Entfristung der Übergangsregelung, um eine wohnortnahe ambulante Versorgung von Krebspatienten sicherstellen zu können.

Die Übergangsregelung ermögliche es Ärzten, an der Onkologie-Vereinbarung teilzunehmen, selbst wenn sie die vorgeschriebenen Mindestpatientenzahlen nicht erfüllen und Inhalte der Zusatzweiterbildung medikamentöser Tumortherapie nicht vollständig nachweisen können.

Auf diese Weise könnten mehr krebskranke Patienten qualifiziert versorgt werden.

Jährlich wollen KBV und GKV-Spitzenverband prüfen, ob die angestrebten Qualitätsziele erreicht werden. Wenn ja, dann soll es bei der Entfristung bleiben, heißt es in der Mitteilung.

Eine weitere Neuerung gibt es bei den Kostenpauschalen: Ab Januar können die Kostenpauschalen 86510, 86512, 86514 und 86516 durch mehrere Vertragsärzte abgerechnet werden, wenn voneinander unabhängige Tumore vorliegen.

Bislang war die Abrechnung immer nur durch einen Vertragsarzt möglich. (eb)

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