Melanomdiagnostik

Dermatologische "ABC-Schützen" zielen ungenau, treffen aber

Geht es um die Anwendung der ABC-Regel in der Melanomdiagnostik, widersprechen sich Dermatologen sowohl selbst wie auch untereinander. Für die abschließende Beurteilung der fraglichen Male spielt das aber offenbar kaum eine Rolle.

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BERGAMO. Bei der Bewertung der Dignität von Pigmentmalen der Haut kommt die ABC-Regel zum Einsatz. Das A steht für Asymmetrie, das B für (unregelmäßige) Begrenzung und das C für (uneinheitliches) Colorit, allesamt typische Merkmale von Melanomen. Daneben gibt es noch D für Durchmesser (> 5 mm) bzw. Dynamik im Sinne von Größenzunahme und E für Erhabenheit.

Wie Profis die ABC-Regel anwenden und ob sie in ihren Einschätzungen übereinstimmen, haben italienische Mediziner um den Dermatologen Luigi Naldi vom Ospedale Papa Giovanni XXIII in Bergamo getestet (J Am Acad Dermatol 2017, online 18. Dezember). Beteiligt waren sieben erfahrene Hautärzte. Anhand von zwölf Fotografien von melanozytischen Nävi und elf Fotos von Melanomen (Breslow-Dicke= 1,5 mm), die zunächst stilisiert wurden und nur die Umrisse oder nur die Farbe darstellten, sollten die Dermatologen Asymmetrie, Begrenzung und Colorit beurteilen. Das ganze geschah zweimal im Abstand von drei Wochen. In einer dritten Sitzung wurden die originalen klinischen Fotografien vorgelegt, und nun ging es um Diagnose selbst: Nävus oder Melanom?

Die Übereinstimmung in den jeweils eigenen Urteilen bei den beiden Sitzungen mit den stilisierten Aufnahmen erreichte die höchsten Werte, wenn es um die Beurteilung der Begrenzung ging. Cohens Kappa lag hier zwischen 0,64 und 1,00. Ein Kappa von 1,00 bedeutet dabei vollkommene und eines von 0 rein zufällige Übereinstimmung. Bei Symmetrie bzw. Asymmetrie sah es schon schlechter aus (Kappa zwischen 0,38 und 0,81), noch niedriger fiel die Übereinstimmung mit Blick auf das Colorit aus (0,26 bis 0,72).

Naldi und Kollegen verglichen auch die Urteile der Dermatologen untereinander. Die Übereinstimmung bei der Symmetriebewertung war schwach (0,21 in der ersten, 0,32 in der zweiten Sitzung), ebenso jene bei der Beurteilung des Colorits (0,36 bzw. 0,36). Mehr Gemeinsamkeiten gab es auch hier bei der Einschätzung der Begrenzung (0,52 bzw. 0,62). Die Übereinstimmung bei der abschließenden klinischen Diagnose war hingegen mit 0,62 durchaus beachtlich.

"Unsere Daten zeigen eine hohe Übereinstimmung zwischen den Dermatologen in der klinischen Diagnose bei ungenügender Übereinstimmung bezüglich der spezifischen Merkmale", resümieren die Autoren. Dies stütze einerseits das Konzept der automatisierten Mustererkennung in der Diagnostik pigmentierter Läsionen. Es verweise andererseits aber auch auf die Notwendigkeit, die Terminologie für die klinischen Charakteristika von Pigmentmalen besser zu standardisieren. (rb)

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