Melanomdiagnostik

Dermatologische "ABC-Schützen" zielen ungenau, treffen aber

Geht es um die Anwendung der ABC-Regel in der Melanomdiagnostik, widersprechen sich Dermatologen sowohl selbst wie auch untereinander. Für die abschließende Beurteilung der fraglichen Male spielt das aber offenbar kaum eine Rolle.

Veröffentlicht:

BERGAMO. Bei der Bewertung der Dignität von Pigmentmalen der Haut kommt die ABC-Regel zum Einsatz. Das A steht für Asymmetrie, das B für (unregelmäßige) Begrenzung und das C für (uneinheitliches) Colorit, allesamt typische Merkmale von Melanomen. Daneben gibt es noch D für Durchmesser (> 5 mm) bzw. Dynamik im Sinne von Größenzunahme und E für Erhabenheit.

Wie Profis die ABC-Regel anwenden und ob sie in ihren Einschätzungen übereinstimmen, haben italienische Mediziner um den Dermatologen Luigi Naldi vom Ospedale Papa Giovanni XXIII in Bergamo getestet (J Am Acad Dermatol 2017, online 18. Dezember). Beteiligt waren sieben erfahrene Hautärzte. Anhand von zwölf Fotografien von melanozytischen Nävi und elf Fotos von Melanomen (Breslow-Dicke= 1,5 mm), die zunächst stilisiert wurden und nur die Umrisse oder nur die Farbe darstellten, sollten die Dermatologen Asymmetrie, Begrenzung und Colorit beurteilen. Das ganze geschah zweimal im Abstand von drei Wochen. In einer dritten Sitzung wurden die originalen klinischen Fotografien vorgelegt, und nun ging es um Diagnose selbst: Nävus oder Melanom?

Die Übereinstimmung in den jeweils eigenen Urteilen bei den beiden Sitzungen mit den stilisierten Aufnahmen erreichte die höchsten Werte, wenn es um die Beurteilung der Begrenzung ging. Cohens Kappa lag hier zwischen 0,64 und 1,00. Ein Kappa von 1,00 bedeutet dabei vollkommene und eines von 0 rein zufällige Übereinstimmung. Bei Symmetrie bzw. Asymmetrie sah es schon schlechter aus (Kappa zwischen 0,38 und 0,81), noch niedriger fiel die Übereinstimmung mit Blick auf das Colorit aus (0,26 bis 0,72).

Naldi und Kollegen verglichen auch die Urteile der Dermatologen untereinander. Die Übereinstimmung bei der Symmetriebewertung war schwach (0,21 in der ersten, 0,32 in der zweiten Sitzung), ebenso jene bei der Beurteilung des Colorits (0,36 bzw. 0,36). Mehr Gemeinsamkeiten gab es auch hier bei der Einschätzung der Begrenzung (0,52 bzw. 0,62). Die Übereinstimmung bei der abschließenden klinischen Diagnose war hingegen mit 0,62 durchaus beachtlich.

"Unsere Daten zeigen eine hohe Übereinstimmung zwischen den Dermatologen in der klinischen Diagnose bei ungenügender Übereinstimmung bezüglich der spezifischen Merkmale", resümieren die Autoren. Dies stütze einerseits das Konzept der automatisierten Mustererkennung in der Diagnostik pigmentierter Läsionen. Es verweise andererseits aber auch auf die Notwendigkeit, die Terminologie für die klinischen Charakteristika von Pigmentmalen besser zu standardisieren. (rb)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Ausgewählte Best-of-Abstracts

Melanome – ein Risikoscore für die Immuntherapie

Kooperation | In Kooperation mit: Deutscher Krebsgesellschaft und Stiftung Deutsche Krebshilfe

Acetylsalicylsäure in der Onkologie

ASS schützt Senioren langfristig wohl nicht vor Krebs

Das könnte Sie auch interessieren
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
PARPi plus ARPi: Nur bei BRCA-Mutation oder auch für Patienten ohne Mutation?

© samunella / stock.adobe.com

Metastasiertes kastrationsresistentes Prostatakarzinom

PARPi plus ARPi: Nur bei BRCA-Mutation oder auch für Patienten ohne Mutation?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
MRT-Bildgebung und Monitoring

© wedmoments.stock / stock.adobe.com

Plexiforme Neurofibrome bei Neurofibromatose Typ 1

MRT-Bildgebung und Monitoring

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: Alexion Pharma Germany GmbH, München
Tab. 1: Verbesserung wichtiger Endpunkte nach 24-wöchiger randomisierter Behandlung mit Vimseltinib vs. Placebo (MOTION-Studie)

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [1]

Tenosynoviale Riesenzelltumoren

Erste zugelassene systemische Therapie zeigt überzeugende Langzeiteffekte

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deciphera Pharmaceuticals (Germany) GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

RCTs und Real-World-Evidenz

Wie gut die RSV-Impfung bei Erwachsenen wirkt – und ankommt

Gesetzliche Unfallversicherung

Arbeitsunfall: Was bei der Schmerzversorgung gilt

Frauenärztin und Aufklärerin auf Instagram

Dr. Annika Schauer: Gynfluencerin und Wies’n-Kellnerin

Lesetipps
Ärztin im Gespräch mit einem Patienten

© Robert Kneschke / stock.adobe.com

Tipps für den Reha-Antrag

Vorsorge oder Reha: Was es für die Genehmigung durch die Kostenträger braucht