Die Abstimmung bei Neuer Grippe läuft gut

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Drei Fälle von Schweinegrippe haben die Behörden im Nordwesten alarmiert. Die Gesundheitsämter stehen im engen Kontakt mit Praxen und Kliniken.

Von Christian Beneker

In die Schlagzeilen geriet das ostfriesische Städtchen Leer in der vergangenen Woche. Der Grund: Ein Kinderhort wurde vorsichtshalber für eine Woche geschlossen. Eine 56 Jahre alte Frau hatte sich nachweislich mit dem Erreger H1N1 angesteckt, sagte ein Sprecher der Kreisverwaltung. Bei ihrer Enkelin, einem fünfjährigen Mädchen, hätten sich ebenfalls Symptome der Grippe gezeigt, hieß es. Die H1N1-Viren seien zwar bei dem Kind nicht nachgewiesen worden, trotzdem könnte das Kind andere angesteckt haben.

Ab nach Hause: In Leer wurde der Kindergarten "Kunterbunt" wegen der Schweinegrippe für eine Woche geschlossen.

Ab nach Hause: In Leer wurde der Kindergarten "Kunterbunt" wegen der Schweinegrippe für eine Woche geschlossen.

© Foto: dpa

Die Frau war nach einer Reise in die USA an Schweinegrippe erkrankt, sagt Torsten Kruper, Hygienekontrolleur vom Gesundheitsamt Leer zur "Ärzte Zeitung". "Der Frau geht es gut, sie hat noch die Symptome eines Schnupfens", so Kruper. Die ebenfalls untersuchten zehn Kontaktpersonen der 56-Jährigen haben keine Anzeichen von H1N1 gezeigt. Außerdem wurden alle Eltern der Kita-Kinder gefragt, ob ihre Kinder möglicherweise Symptome zeigen. "Alles negativ", erzählt Kruper.

Niedergelassene werden auf dem Laufenden gehalten

Die Leeraner haben unterdessen vorgesorgt. Die niedergelassenen Ärzte können sich auf der Homepage des Gesundheitsamtes laufend über den Stand der Dinge informieren, wie über die typischen Symptome von H1N1 oder die Gesetzeslage. "Außerdem halten wir die Ärzte über E-Mails auf dem Laufenden", so Kruper.

Mit den vier ansässigen Krankenhäusern hat das Gesundheitsamt die Maßnahmenkette im Falle einer Infektion auf einer Station abgesprochen: Isolation des betroffenen Patienten, Information des Gesundheitsamtes, Abstrich (Rachen und beide Nasenlöcher) durch einen Mitarbeiter des Amtes und dann die Untersuchung der Probe im Landesgesundheitsamt Hannover. "Nach einem Tag haben wir dann Nachricht, ob der Patient infiziert ist", sagt Kruper.

Inzwischen steht Leer auch in Kontakt mit dem Flughafen Düsseldorf. Dort werden routinemäßig alle Passagiere registriert, die im Flieger aus New York sitzen. Tritt bei einem von ihnen eine Infektion auf, können alle Personen der Passagierliste schnell identifiziert und untersucht werden. In Leer wurden schon zwei Reisende getestet - mit negativem Ergebnis.

Gesundheitsamt lobt Verhalten der Ärzte

Auch eine Grundschule mit etwa 160 Kindern in Rastede bei Oldenburg wurde wegen eines Falles von Schweinegrippe geschlossen. Eine 57-jährige Lehrerin hatte sich wahrscheinlich auf einer Reise nach Mittelamerika infiziert, sagt ein Sprecher des niedersächsischen Gesundheitsministeriums. Der Unterricht fiel bis zum Montag aus. Laut Elmar Vogelsang, dem Leiter des Ammerländer Kreisgesundheitsamts, eine reine Vorsorgemaßnahme. "Wir sind mit dem Informationsaustausch zwischen Ärzten und Behörden sehr zufrieden", so Vogelsang. Die Grundschullehrerin hatte sich bei ihrem Oldenburger Hausarzt vorgestellt. Der schickte einen Abstrich zum Robert-Koch-Institut (RKI) und erhielt von dort aus die Diagnose: H1N1.

Auch in Bremen gibt es einen Fall von Schweinegrippe. Am Mittwoch vergangener Woche wurde der H1N1-Erreger bei einer 42 Jahre alten Frau festgestellt. "Sie befindet sich schon auf dem Weg der Besserung", heißt es beim Gesundheitsamt.

Kassen übernehmen Kosten für den Test

Knapp über 300 Schweinegrippe-Fälle gibt es inzwischen in Deutschland. Europaweit sind es rund 4800. Die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten mit Verdacht auf Schweinegrippe in die Praxis kommen, wird also immer größer. Ärzte, die GKV-Patienten mit tatsächlicher oder mutmaßlicher Influenza-Infektion behandeln, sollen bei diesen zusätzlich die Pseudonummer 88200 eintragen. Die Kassen übernehmen die Kosten für einen Schnelltest. Das heißt: Ärzte rechnen diesen analog GOÄ-Ziffer 4668 (1,15-facher Satz, 22,15 Euro) ab. Die Patienten reichen dann die Rechnung bei ihrer Krankenkasse ein. Wird der Schnelltest nicht in der Praxis vorgenommen, werden die Kosten für den Probentransport in ein Labor ebenfalls von den Kassen übernommen. Schweinegrippe-Fälle sind zudem mit dem ICD-10-Code J09 zu kodieren. (juk)

Maßnahmen bei Verdachtsfällen

Niedergelassene Ärzte sind dazu verpflichtet, Erkrankungs- oder Verdachtsfälle dem Gesundheitsamt zu melden. Ruft ein Patient an, sollte mit ihm ein Termin vereinbart werden, bei dem sichergestellt werden kann, dass andere Patienten nicht angesteckt werden. Welche sonstigen Maßnahmen im Umgang mit Erkrankten oder Verdachtsfällen ergriffen werden können, haben KBV, Bundesärztekammer und die Berufsgenossenschaft BGW zusammengefasst in der Broschüre "Risikomanagement in Arztpraxen" (zu finden auf www.kbv.de). Bei Schweinegrippe-Verdacht sollten Proben aus dem Rachen und der Nase entnommen und auf Influenza A getestet werden. Unabhängig davon empfiehlt das Robert-Koch-Institut (www.rki.de), einen zweiten Abstrich in einem Labor oder beim RKI auf A/H1N1 testen zu lassen. (juk)

Lesen Sie dazu auch: Schweinegrippe: "Grund zur Panik gibt es derzeit nicht" Schweinegrippe - Niedersachsen bereitet sich auf die Grippe-Hochsaison vor

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