Diskussion um Erstattung für PCR-Test
KÖLN (iss). Die KBV und der GKV-Spitzenverband verhandeln heute über die Kostenübernahme, wenn Vertragsärzte den PCR-Test bei Verdacht auf Schweinegrippeerbringen.
Veröffentlicht:Der GKV-Spitzenverband hat den Kassen empfohlen, die Kosten für den Schnelltest auf Basis der Kostenerstattung zu übernehmen: Der Patient bezahlt in der Praxis und reicht die Quittung dann zur Erstattung bei der Kasse ein.
Anders sieht es beim PCR-Test aus. Nach Angaben des Spitzenverbands kann dieser Test über die Chipkarte abgerechnet werden und zwar über die Ziffer 32841, "Nukleinsäurenachweis von Influenza Aund B (nicht bei Verdacht auf Vogelgrippe)".
Das bestreitet die KBV. Diese Ziffer passe nicht, sagt KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl. "Mit dem PCR-Test sind deutlich höhere Kosten verbunden als die vorgesehenen 16,50 Euro", sagt er. Darüber werde die KBV mit den Kassen ebenso verhandeln wie über eine Standardisierung für den PCR-Test.