Diskussion um Erstattung für PCR-Test

KÖLN (iss). Die KBV und der GKV-Spitzenverband verhandeln heute über die Kostenübernahme, wenn Vertragsärzte den PCR-Test bei Verdacht auf Schweinegrippeerbringen.

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Der GKV-Spitzenverband hat den Kassen empfohlen, die Kosten für den Schnelltest auf Basis der Kostenerstattung zu übernehmen: Der Patient bezahlt in der Praxis und reicht die Quittung dann zur Erstattung bei der Kasse ein.

Anders sieht es beim PCR-Test aus. Nach Angaben des Spitzenverbands kann dieser Test über die Chipkarte abgerechnet werden und zwar über die Ziffer 32841, "Nukleinsäurenachweis von Influenza Aund B (nicht bei Verdacht auf Vogelgrippe)".

Das bestreitet die KBV. Diese Ziffer passe nicht, sagt KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl. "Mit dem PCR-Test sind deutlich höhere Kosten verbunden als die vorgesehenen 16,50 Euro", sagt er. Darüber werde die KBV mit den Kassen ebenso verhandeln wie über eine Standardisierung für den PCR-Test.

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