Dronabinol hilft gegen Übelkeit und Erbrechen

FRANKFURT/MAIN (ner). Übelkeit und Erbrechen lassen sich bei Tumorpatienten oft gut mit dem Cannabinoid Dronabinol lindern, wenn andere Antiemetika versagen. Das ist die Erfahrung des Palliativmediziners Dr. Rudolf Likar aus Klagenfurt in Österreich.

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Likar hat beim Schmerz- und Palliativtag in Frankfurt am Main über Erfahrungen mit 70 Tumorpatienten berichtet, die zu Stufe-III-Opioiden mindestens zwei Antiemetika wie Metoclopramid, Haloperidol oder Dimenhydrinat eingenommen hatten. Sie hatten trotzdem unter Übelkeit, therapierefraktärem Erbrechen und Appetitlosigkeit gelitten.

Der Schmerztherapeut behandelte diese Patienten mit Dronabinol-Tropfen (2,5 mg morgens und abends). Wenn nach drei Tagen keine ausreichende Wirksamkeit erreicht worden war, wurde die Dosis auf zweimal 5 mg oder weitere drei Tage später auf zweimal 10 mg gesteigert. Allerdings habe kein Patient Einzeldosen von mehr als 3,5 mg benötigt, berichtete Likar.

Die Therapie wirkt besonders morgens und mittags

Innerhalb von zehn Tagen war die Inzidenz von Übelkeit und Erbrechen, die dreimal täglich mit fünfstufigen Skalen ermittelt wurde, deutlich gefallen. Die Inzidenz schwerer Übelkeit von morgens 25 Prozent, lag nach zehn Tagen noch bei 10 Prozent. Die Häufigkeit leichter Übelkeit wurde von 10 auf 2 Prozent reduziert. Das Auftreten schweren Erbrechens nahm von 15 auf 5 Prozent ab. Auch der Appetit der Patienten nahm zu, besonders mittags und abends.

Die Anwendungsbeobachtung des Palliativmediziners ergab auch, dass die Wirkung der morgendlichen Dosis zum Abend hin abnahm. Deshalb war der Einfluss auf die Übelkeit am Abend nicht signifikant. Likar empfahl deshalb, die Tropfen dreimal statt nur zweimal täglich zu verabreichen. Diese Erfahrungen bestätigen die Ergebnisse klinischer Studien und einer Metaanalyse.

Dronabinol ist ein Rezepturarzneimittel, weshalb es keine arzneimittelrechtliche Zulassung benötigt. In Deutschland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen oft nicht die Kosten der Behandlung. Sozialgerichtsurteile zur Kostenübernahme fielen in der Vergangenheit sehr unterschiedlich aus und seien stets Einzelfallentscheidungen, hieß es bei der Veranstaltung.

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