EU-Standards für gesundheitsbezogene Angaben
Ab Februar 2010 ist es Lebensmittelherstellern untersagt, in der Europäischen Union (EU) für gesundheitsfördernde Eigenschaften von Lebensmitteln zu werben, wenn sich diese nicht wissenschaftlich belegen lassen. Dies sieht eine im letzten Jahr in Kraft getretene EU-Verordnung vor.
Die sogenannte Health-Claims-Verordnung regelt die Zulässigkeit gesundheits- oder nährwertbezogener Angaben bei Lebensmitteln, etwa in der Werbung oder auf der Verpackung. Mit ihr will die EU einheitliche Standards für gesundheitsbezogene Angaben (engl. "health claims") schaffen und so die Verbraucher vor irreführender Werbung beim Kauf von Lebensmitteln schützen.
Bereits jetzt gelten für nährwertbezogene Angaben wie "ballaststoffreich", "energiereduziert" oder "fettarm" einheitliche Kriterien. So ist beispielsweise die Angabe "energiereduziert" nur zulässig, wenn der Brennwert um mindestens 30 Prozent verringert ist.
Einheitliche Regeln soll es aber auch für Hinweise geben, die eine gesundheitsfördernde Eigenschaft eines Produktes versprechen. Dies betrifft Angaben zur physiologischen Funktion eines Nährstoffs und solche, die auf die Verringerung von Krankheitsrisiken hinweisen.
Aussagen auf solchen Produkten wie "Calcium ist wichtig für gesunde Knochen", "stärkt die natürlichen Abwehrkräfte des Körpers" oder "kann das Risiko von Bluthochdruck verringern" sind künftig nur noch zulässig, wenn sie auf einer von der Europäischen Kommission erstellten EU-weit gültigen Positivliste stehen. Diese wird derzeit erarbeitet. Krankheitsbezogene Aussagen wie "zur Behandlung von Osteoporose" sind weiterhin nur für Arzneimittel erlaubt.
Ferner müssen die mit gesundheitsfördernden Eigenschaften beworbenen Lebensmittel bestimmte Anforderungen an den Gehalt von beispielsweise Salz, Zucker und Fett erfüllen. Entspricht ein Produkt den Vorgaben in mehreren Punkten nicht, sind gesundheitsfördernde Aussagen tabu. Ist ein mit einem gesundheitlichen Zusatznutzen beworbenes Lebensmittel lediglich zu süß, zu salzig oder zu fett, muss der Hersteller bei der Vermarktung hierauf deutlich sichtbar hinweisen.
Wie die Nährwertprofile für die einzelnen Produkte oder Lebensmittelgruppen aussehen sollen, steht noch nicht fest. Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA erarbeitet derzeit Vorschläge. Die Profile sollen der EU-Kommission bis zum 19. Januar 2009 vorliegen. (spe)