Patientenleitlinie

Leitplanken für Diabetiker im Straßenverkehr

Eine neue Patientenleitlinie klärt Diabetiker über ihre Rechte und Pflichten am Steuer auf.

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Vor Fahrtantritt sollten Diabetiker ihren Blutzucker messen, rät die DDG.

Vor Fahrtantritt sollten Diabetiker ihren Blutzucker messen, rät die DDG.

© Budimir Jevtic / stock.adobe.com

Berlin. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat eine neue Patientenleitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ herausgegeben. Sie ergänzt die bereits bestehende wissenschaftliche S2e-Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ und kann Ärzten helfen, ihre Diabetespatienten sowie deren privates und berufliches Umfeld über das Thema aufzuklären.

Mit der Leitlinie will die DDG Betroffenen Handlungsempfehlungen geben, wie sie sicher am Straßenverkehr teilnehmen können, und erklären, wann eine Fahruntauglichkeit bestehen kann.

Zudem soll die Leitlinie über die „aktuellen rechtlichen Grundlagen zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr“ informieren, wie es in einer Mitteilung der DDG heißt.

Vor allem gelte es, Hypoglykämien am Steuer möglichst zu vermeiden beziehungsweise frühzeitig zu erkennen, um noch rechtzeitig reagieren zu können. Vor Fahrtantritt sollten Diabetiker daher immer ihren Blutzucker messen.

Kohlenhydrate sollten stets griffbereit sein

Zudem sollten wirksame Kohlenhydrate im Fahrzeug stets griffbereit sein, um im Fall des Falles gegensteuern zu können. „Patienten müssen hier sehr genau über Einschränkungen ihrer Fahrtauglichkeit aufgeklärt werden, aber auch darüber, ob diese Einschränkungen beispielsweise mit technischen Maßnahmen kompensiert werden können“, so Reha-Mediziner Dr. Peter Hübner in einer Mitteilung.

Mit den neuen Empfehlungen für Kraftfahrer mit Diabetes will die Fachgesellschaft Diabetiker darüber hinaus unterstützen, ihre Rechte gegenüber Ärzten, Arbeitgebern und Behörden zu wahren.

Fahrerlaubnisbehörden oder Begutachtungsstellen stellen nach den Erfahrungen der Fachgesellschaft noch immer häufig Fahrverbote für Diabetiker aus.

„Gutachten werden jedoch häufig nicht mit der gebotenen Sorgfalt oder nicht unter Berücksichtigung der Vorgaben erstellt. Patienten verlieren dann unnötigerweise ihre Fahrerlaubnis“, kritisiert Rechtsanwalt Oliver Ebert, Vorsitzender des Ausschusses Soziales der DDG und Koordinator und Mitautor der Patientenleitlinie. (mu)

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