Neuer Organspendeskandal?

Ermittlungen im Uniklinikum Hamburg

Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt im Klinikum Eppendorf. Der Vorwurf: Aktenunterdrückung. Bahnt sich ein neuer Transplantationsskandal an?

Veröffentlicht:
Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Uniklinikum Eppendorf.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Uniklinikum Eppendorf.

© Dan Race / fotolia.com

HAMBURG. Im Zusammenhang mit Lungentransplantationen ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft im Universitätsklinikum Eppendorf. Einen entsprechenden Bericht des NDR-Magazins "Panorama 3" bestätigte das UKE am Montag.

Laut NDR-Recherchen geht es um Aktenunterdrückung. Die Ermittlungen erstreckten sich auch auf die LungenClinic Großhansdorf, mit der das UKE zusammenarbeitet. Das UKE teilte mit, man sei von der Staatsanwaltschaft am Montag "schriftlich über das laufende Ermittlungsverfahren informiert und um Weitergabe einzelner Informationen gebeten worden". Die Staatsanwaltschaft wollte sich zunächst nicht äußern.

Am 13. Oktober hatte die Prüfungs- und Überwachungskommission von GKV-Spitzenverband, Krankenhausgesellschaft und Bundesärztekammer einen Bericht zu Lungentransplantationen im UKE und der LungenClinic vorgelegt. "Im Ergebnis sind die Kommissionen im Prüfungszeitraum der Jahre 2010 bis 2012 in 14 von insgesamt 25 überprüften Fällen auf Unregelmäßigkeiten gestoßen", hieß es darin.

Patientendaten nicht nachvollziehbar

Die Kommission kritisierte nicht nachvollziehbare und nicht ausreichend belegbare Daten der betroffenen Patienten. Ein Teil der notwendigen Unterlagen sei weder auf Papier noch elektronisch vorhanden gewesen.

Die Prüftätigkeit sei in einem bisher nicht vorgekommenen Maße erschwert worden. Es gebe daher den Verdacht der "Unterdrückung und der Veränderung allokationsrelevanter Krankenunterlagen", also – mit anderen Worten – der Einflussnahme auf Daten, die für die Zuteilung von Spenderorganen relevant sind.

Das UKE verwies am Montag auf seine Stellungnahme vom 13. Oktober. Darin heißt es: "Das UKE in Kooperation mit der LungenClinic Großhansdorf erkennt berechtigte Kritikpunkte aus dem Prüfungsbericht an, betont aber, dass es keinerlei Anhaltspunkte für Eingriffe in die Rangfolge von Patienten auf der Transplantationsliste gibt." (dpa)

Mehr zum Thema

Qualitätssicherung im Krankenhaus

Routine rettet Leben: Wie Mindestmengen die Kliniklandschaft verändern

Kooperation | In Kooperation mit: AOK-Bundesverband
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Tab. 1: Empfohlene Anfangsdosierungen von Ruxolitinib bei akuter und chronischer GvHD in Abhängigkeit vom Alter

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [5, 6]

Graft-versus-Host-Erkrankung

JAK1/2-Hemmung jetzt für Kinder unter zwölf Jahren und in neuer Darreichungsform möglich

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Eine MFA schaut auf den Terminkalender der Praxis.

© AndreaObzerova / Getty Images / iStockphoto

Terminservicestellen und Praxen

116117-Terminservice: Wie das Bereitstellen von TSS-Terminen reibungsloser klappt

Bei Grenzentscheidungen (z.B. kürzlich stattgehabte Operation) gelte es, Rücksprache mit der entsprechenden Fachdisziplin zu halten, betont Dr. Milani Deb-Chatterji.

© stockdevil / iStock

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse