Beipackzettel-Streit

EuGH bei Dosierangabe für Globuli am Zug

Veröffentlicht:

LEIPZIG. Der Streit um die Beipackzettel für homöopathische Arzneimittel geht zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Mit einem aktuell veröffentlichten Beschluss (Az.: 3 C 2.17) fragt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dort insbesondere an, ob der Beipackzettel Angaben zur Dosierung enthalten darf.

Konkret geht es um eine Salbe mit Silicea (Kieselsäure) in der Potenzierung D4. In der Packungsbeilage war – „falls nicht anders verordnet“ – eine Anwendung „1- bis 2-mal täglich“ empfohlen.

Das BfArM rügte unter anderem, bei homöopathischen Arzneimitteln seien Dosierungsangaben unzulässig. Dem Hersteller gab die Bonner Zulassungsbehörde auf, die Dosierempfehlung zu streichen.

Damit war der Hersteller nicht einverstanden. Hierzu erklärte nun das Bundesverwaltungsgericht, nach deutschem Recht gehöre die Dosierung nicht zu den Pflichtangaben. Sie sei aber als freiwillige Angabe zulässig, wenn dies einer „sachgerechten Anwendung förderlich ist“.

Es sei aber fraglich, ob Angaben zur Dosierung auch nach den EU-Vorgaben für homöopathische Arzneimittel zulässig sind. Dies müsse der EuGH nun klären. (mwo)

Jetzt abonnieren
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?

BAM-Kongress 2025

Brustschmerz in der Hausarztpraxis: Was tun?

„ÄrzteTag“-Podcast

GKV in der Krise – warum ist das Klassenzimmer die Lösung, DAK-Chef Storm und BVKJ-Präsident Hubmann?

Lesetipps
Nahaufnahme wie eine Kind ein orales Medikament einnimmt.

© Ermolaev Alexandr / stock.adobe.com

Häufiges Problem bei Kindern

Nach Medikamentengabe gespuckt – was tun?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung