Nutzung von Patientendaten

Gesundheitsforschung in Mecklenburg-Vorpommern soll erleichtert werden

Im Nordosten sind Änderungen am Landeskrankenhausgesetz geplant, damit die medizinische Forschung Patientendaten künftig besser nutzen kann. Die Landesregierung betont, dass viele Akteure in die Abstimmung eingebunden waren.

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Schwerin. Mecklenburg-Vorpommern will der medizinischen Forschung den Zugang zu Gesundheitsdaten erleichtern. Die Landesregierung hat eine entsprechende Gesetzesänderung an den Landtag überwiesen.

Ziel ist es, damit den medizinischen Fortschritt zu unterstützen, ohne die Datensicherheit zu gefährden. Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) verwies auf Durchbrüche in der Datenverarbeitung und der künstlichen Intelligenz, die es erlaubten, aus großen Datenmengen neues Wissen zu generieren. „Durch unsere gesetzliche Regelung können die dafür notwendigen Patientendaten demnächst zu Forschungszwecken von allen Krankenhäusern bestmöglich verarbeitet werden“, sagte Drese.

Regelungen des Datenschutzes als Hindernis

Auch Wissenschaftsministerin Bettina Martin, ebenfalls SPD, unterstützt das Ziel. „Die Nutzung von Patientendaten für die Gesundheitsforschung ist von elementarer Bedeutung für die Wissenschaft und die Verbesserung der Gesundheitsversorgung", sagte Martin. Bislang erschweren nach ihren Angaben Regelungen des Datenschutzes die Nutzung vieler Patientendaten für die Forschung.

Sie kündigte an: "Hier setzen wir als Land nun mit einer datenschutzrechtlich sicheren gesetzlichen Lösung an." Bei jedem Forschungsvorhaben müsse zudem vorher das öffentliche Interesse durch die zuständige Ethikkommission unter Beteiligung des Datenschutzbeauftragten festgestellt werden.

Vor dem Gesetzesentwurf hatten sich die beteiligten Ministerien mit den beiden Universitätsmedizinen in Rostock und Greifswald abgestimmt, aber auch mit Krankenkassen, KV, Ärztekammer, dem Deutschen Ethikrat und dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit.

"Paradigmenwechsel für die Forschung"

Der Direktor des Instituts für Bioinformatik der Universitätsmedizin Greifswald, Profesor Lars Kaderali, sprach von einem Paradigmenwechsel für die Forschung: "Weg von einer administrativ sehr aufwändigen Einwilligungsregelung hin zu einer Widerspruchsregelung.“ Damit könnten künftig Patientendaten für eine im öffentlichen Interesse liegende Forschung zum Wohle aller genutzt werden. (di)

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