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Hat sich Jackson die tödliche Spritze selbst gesetzt?

LOS ANGELES (dpa). Im Prozess um den Tod von Michael Jackson erklärt ein Anästhesist, der Popstar habe sich das Narkosemittel Propofol wahrscheinlich selbst gespritzt. Bereits am Montag könnte in dem Verfahren gegen Jackson Leibarzt Conrad Murray ein Urteil fallen.

Veröffentlicht:
Das Gerichtsverfahren gegen Conrad Murray (r.) zum Tod von Michael Jackson geht dem Ende zu.

Das Gerichtsverfahren gegen Conrad Murray (r.) zum Tod von Michael Jackson geht dem Ende zu.

© Thomas Nguyen/Justin Sulliva / dpa

Mit dem Kreuzverhör des letzten Zeugen der Verteidigung ist der Prozess um Michael Jacksons Tod in seine letzte Woche gegangen.

Der Narkosespezialist Paul White erklärte vor der Jury in Los Angeles, dass sich der Popstar wahrscheinlich selbst die tödliche Dosis des Betäubungsmittels Propofol gespritzt habe.

In dem Prozess muss sich Jacksons Leibarzt Conrad Murray wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Anklage nimmt White ins Verhör

White soll am Montag auch von der Anklage ins Verhör genommen werden. Danach geht das Verfahren zur Entscheidung an die Jury. Die Geschworenen könnten sich sogar schon am späten Montag auf ein Urteil verständigen.

Laut Autopsiebericht war der Sänger im Juni 2009 an einer Überdosis des Betäubungsmittels gestorben. Die Anklage geht davon aus, dass Jackson eine große Menge Propofol intravenös gespritzt bekommen hatte. Sie macht Conrad Murray dafür verantwortlich.

White hält Murrays Aussage für glaubwürdig

Der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Herzspezialist Murray hatte der Polizei dagegen gesagt, seinem Patienten nur eine kleine Menge des starken Mittels verabreicht zu haben. Diese Aussage bezeichnete White jetzt als glaubwürdig.

Er gehe davon aus, dass sich der Sänger nach der ersten Injektion durch seinen Leibarzt in einem unbeobachteten Moment selbst eine zweite, deutlich höhere Dosis spritzte, sagte Whiteim Gericht.

Es wird nicht erwartet, dass Murray selbst in den Zeugenstand tritt. Im Falle eines Schuldspruchs drohen dem 58-jährigen Mediziner bis zu vier Jahre Haft.

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