Homöopathie-Ärzteverein scheitert mit Korrekturwunsch

KÖLN (iss). Wenn in einer Fernsehsendung allgemein die Wirksamkeit homöopathischer Mittel bestritten wird, hat der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) kein Recht auf eine Gegendarstellung. Das hat das Landgericht Mainz entschieden.

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Damit scheiterte der Verein mit dem Versuch, vom ZDF eine Gegendarstellung zu verlangen. Anlass der Auseinandersetzung war die in dem Wissenschaftsmagazin "Joachim Bublath" getroffene Aussage: "In keiner wissenschaftlichen Studie waren die homöopathischen Mittel wirksamer als Placebos."

Der Verein wollte erreichen, dass in der Sendung diese Richtigstellung verlesen wird: "In zahlreichen, nach wissenschaftlichen Regeln durchgeführten Einzelstudien und auch in Metaanalysen konnte eine signifikante Überlegenheit homöopathischer Mittel gegenüber Placebos nachgewiesen werden." Das hat das Landgericht nicht zugelassen, da in dem Fernsehbeitrag weder der DZVhÄ noch einzelne Mitglieder namentlich genannt wurden.

"Mit Bedauern nehmen wir zu Kenntnis, dass das Presserecht keine Richtigstellung wahrheitswidriger Behauptungen ermöglicht, solange nur keine Namen genannt werden", sagte Lars Stange, erster Vorsitzender des Vereins. Dem Vorschlag des Richters, sich im Vorfeld der Verhandlung gütlich zu einigen, war der DZVhÄ bewusst nicht gefolgt.

"Wir wollten den Eindruck vermeiden, wir hätten aus inhaltlichen Gründen klein beigegeben", sagte Sprecher Christoph Trapp. Jetzt sei klar, dass die Gegendarstellung ausschließlich an formalen Gründen gescheitert sei. Der DZVhÄ will seine Klage nicht weiter verfolgen.

Entscheidung des Landgerichts Mainz, Az.: 1 O 308/07

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