Kampf gegen Doping wird verschärft
BERLIN (ddp). Bei Arzneimitteln, die zum Doping geeignet sind, ist in Zukunft ein entsprechender Warnhinweis vorgeschrieben. Der Bundesrat will den Kampf gegen Doping verschärfen und billigte dazu am Freitag in Berlin einen Gesetzesbeschluss des Bundestages, der vor allem eine Bekämpfung krimineller Dopingnetzwerke vorsieht.
Bei banden- und gewerbsmäßigem Dopinghandel droht demnach künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zudem kann bereits der Besitz weit verbreiteter, besonders gefährlicher Dopingmittel bestraft werden, wenn die Menge offenkundig über den Eigenbedarf hinausgeht. Gedopte Athleten unterliegen allerdings wie bisher nur der Sportgerichtsbarkeit.