Keine Gentests vor Abschluss von Versicherungen

BERLIN. Der Nationale Ethikrat hat sich gegen ein Gentestgesetz ausgesprochen. Stattdessen soll das Moratorium, in dem die Versicherungswirtschaft bis Ende 2011 ihren Verzicht auf Gentests erklärt, ausgeweitet werden. Ärztliche Untersuchungen vor Abschluss von Versicherungspolicen lehnt das Expertengremium für den Normalfall ab.

Von Hanno Kautz Veröffentlicht:

Auf den ersten Blick ist es ein widersprüchliches Votum, das der Ethikrat gestern abgegeben hat. Denn prinzipiell sollte es bei Versicherungspolicen darum gehen, dass Anbieter und Kunde zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift über gleiche Informationen (Wissensparität) verfügen.

Der Antragssteller muss sagen, was er über seinen Gesundheitszustand weiß, damit die Versicherung das Krankheitsrisiko ihres Kunden für ein Angebot kalkulieren kann. Da sollte es egal sein, um welches Wissen es sich handelt: die Vorerkrankungen, die Familiengeschichte oder eben das Ergebnis eines Gentests.

Das sieht auch der Ethikrat so: "Dem Postulat der Wissensparität entspricht es an sich, dass auch Fragen nach prädiktiven genetischen Informationen (...) zulässig sind", heißt es in seiner Stellungnahme. Da Gentests aber noch relativ unpopulär sind, beugt sich der Ethikrat der Macht des Faktischen. In einem Moratorium hatte sich die Versicherungswirtschaft verpflichtet, bei Abschluss von Policen bis Ende 2011 nicht nach den Ergebnissen von prädiktiven genetischen Tests zu fragen. Das soll vorläufig beibehalten werden, findet der Ethikrat.

Allerdings wehrt sich die Expertenrunde gegen eine "inkonsistente Behandlung genetischer Informationen". Es sei nicht einzusehen, warum nur derjenige, der einen Gentest gemacht hat, die Ergebnisse verschweigen darf, aber derjenige, der auf andere Weise seine genetische Prädisposition kennt (Familienanamnese, molekular- und zytogenetische Untersuchungen), sein Wissen offenlegen muss. Deshalb, so der Rat, wenn schon Moratorium, dann für alle genetischen Informationen.

Langfristig kann sich das Gremium aber vorstellen, dass die Ergebnisse von Gentests doch in die Kalkulation von Versicherungspolicen einfließen. Nämlich dann, wenn sich die öffentliche Meinung über diese Tests dreht. Wenn es erst einmal normal ist, seine Gene entschlüsseln zu lassen, hätten die Versicherungen auch ein Recht darauf, diese Informationen zu kennen. Dann müsste auch das Moratorium angepasst werden, findet der Rat. Gezwungen werden sollen die Menschen allerdings nicht, ihre Gene zu kennen. Eine reguläre medizinische, das heißt auch eine genetische Untersuchung vor Abschluss von Versicherungen lehnt der Ethikrat ab.

Die komplette Stellungnahme des Ethikrates: http://www.ethikrat.org/

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