Koalition ebnet Weg für ein Gendiagnostikgesetz

BERLIN (ble). "Genetische Untersuchungen mit Gesundheitsbezug" sollen in Deutschland künftig unter Arztvorbehalt stehen. Gestern stellte sich das Bundeskabinett hinter die von den Koalitionsfraktionen erarbeiteten Eckpunkte für ein Gesetz zur Gendiagnostik.

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DNA-Analysen geben Aufschluss über die genetische Veranlagung eines Menschen. Von Versicherungen werden sie bislang nicht berücksichtigt.

DNA-Analysen geben Aufschluss über die genetische Veranlagung eines Menschen. Von Versicherungen werden sie bislang nicht berücksichtigt.

© Foto: dpa

Mit der Zustimmung des Kabinetts ist nach jahrelanger Verzögerung der Weg für eine gesetzliche Regelung noch in dieser Legislaturperiode frei.

Nach den Eckpunkten sollen Gentests zur Gesundheit künftig nur unter Arztvorbehalt erfolgen dürfen (wir berichteten). Die Ärzte müssen dafür eine entsprechende Qualifikation nachweisen. Bei prädiktiven und vorgeburtlichen genetischen Untersuchungen hat der Arzt eine Beratungspflicht; der Patient kann den Arzt von dieser Pflicht allerdings entbinden.

Vorgeburtliche genetische Tests sollen "auf medizinische Zwecke beschränkt" werden und nur dann zugelassen sein, "wenn die Untersuchung darauf gerichtet ist, genetische Eigenschaften festzustellen, die die Gesundheit des Fötus oder Embryos vor oder nach der Geburt beeinträchtigen können." Verbieten will die Koalition auch heimliche Vaterschaftstests. Genetische Untersuchungen an nicht-einwilligungsfähigen Personen dürfen nur bei einem medizinischen Nutzen für die Person erfolgen. Allein die Betroffenen sollen über Verwendung, Weitergabe, Aufbewahrung oder Vernichtung seiner genetischen Daten und Proben bestimmen. Arbeitgeber und Versicherungen dürfen zur Einstellung oder für den Abschluss von Policen nur mit Ausnahmen Gentests verlangen.

Ärzte fordern klare Regeln

für vorgeburtliche Tests.

Der Chef der Ärztegewerkschaft Marburger Bundes, Rudolf Henke, mahnte eine präzise gesetzliche Regelung über die Frage an, welche Untersuchungen an Embryonen erfolgen dürfen. So stelle sich die Frage, ob etwa Trisomie 21 eine relevante gesundheitliche Störung ist, die einer vorgeburtlichen Abklärung bedürfe, so Henke.

Die Grünen kritisierten die Eckpunkte als "Stückwerk" und "Torso". Der Katalog lasse die Forschung als "Bereich mit dem größten Regelungsbedarf", außen vor, teilten die Bundestagsabgeordneten Biggi Bender und Volker Beck in einer Stellungnahme mit. Die Eckpunkte ließen offen, wie genetische Untersuchungen definiert werden sollen. Eine eng gefasste Definition würde etwa die Ultraschalluntersuchung zur Nackenfaltendichte in der Pränataldiagnostik nicht mit einbeziehen. Mit der Untersuchung kann auf Trisomie 21 geschlossen werden.

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