Krebsvorsorgeuntersuchung - Was gesetzliche Krankenkassen zahlen

Männer und Frauen

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Mit Beginn des 45. Lebensjahrs haben Männer einen Anspruch auf eine Krebsvorsorgeuntersuchung ein Mal im Jahr. Untersucht werden die Prostata mit rektaler Palpation, das äußere Genitale und die Haut.

Vom Beginn des 50. Lebensjahres werden außerdem der Enddarm und der übrige Dickdarm untersucht. Zwischen dem 50. und 55. Lebensjahr haben Männer Anspruch auf einen jährlichen Test auf okkultes Blut im Stuhl.

Ab dem 56. Lebensjahr können sowohl Frauen als auch Männer zur Darmkrebsvorsorge eine Koloskopie machen lassen. Ist der Befund unauffällig, haben sie nach frühestens zehn Jahren Anspruch auf eine zweite Koloskopie. Bei dieser endoskopischen Untersuchung des gesamten Dickdarms können Polypen als potentielle Vorstadien eines Karzinoms erkannt und sofort entfernt werden.

Ist die Koloskopie zur Früherkennung von Darmkrebs nicht gemacht worden oder die nachfolgende nach zehn Jahren nicht erfolgt, haben Frauen und Männer Anspruch auf Stuhluntersuchungen auf okkultes Blut im Abstand von zwei Jahren.

Frauen

Frauen wird von den gesetzlichen Krankenkassen eine jährliche Krebsvorsorge ab dem 20. Lebensjahr angeboten. Untersucht werden die Genitalorgane. Dazu gehört ein Abstrich vom Gebärmutterhals für den Pap-Test (Papanicolaou-Test).

Mit Beginn des 30. Lebensjahres werden zusätzlich Brust und Achselhöhlen abgetastet, und die Haut wird inspiziert, vom 50. Lebensjahr an außerdem jährlich der Enddarm (Palpation) und der Dickdarm über okkultes Blut im Stuhl (bis zum 55. Lebensjahr jährlich Schnelltest). Die Regelungen für die Koloskopie entsprechen denen bei Männern. Zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr haben Frauen außerdem alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie. (nsi)

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